WARBURG. Am Ortseingang von Scherfede ist ein 21 Jahre alter Autofahrer mit seinem Seat von der B 68 abgekommen und gegen einen geparkten VW Golf geprallt. An den beiden Fahrzeugen entstand ein Gesamtschaden von rund 20.000 Euro.
Der 21-Jährige war am Dienstag, 8. September 2026, gegen 15.45 Uhr aus Richtung Paderborn kommend in Richtung Scherfede unterwegs. In einer leichten Linkskurve kam er aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrspur ab.
Anschließend prallte der Seat gegen den dort geparkten VW Golf. Beide Fahrzeuge mussten abgeschleppt werden.
Der 21-Jährige erlitt bei dem Unfall leichte Verletzungen und wurde zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.
Während der Unfallaufnahme und der Bergungsarbeiten war die B 68 zeitweise für den Verkehr gesperrt. (ots/r)
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KORBACH. Mehrere Menschen sind im Bereich des Korbacher Bahnhofs offenbar unvermittelt von einer 46 Jahre alten Frau angegriffen worden. Auf sie kommen nun mehrere Strafverfahren zu.
Im Bereich einer Unterführung am Korbacher Bahnhof hielt sich am Dienstag gegen 19.30 Uhr eine Gruppe von etwa 30 Personen auf. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Polizei kam die 46-Jährige auf die Gruppe zu und begann unvermittelt, eine 16 Jahre alte Jugendliche massiv zu beleidigen.
Im weiteren Verlauf soll die hochaggressive Frau der Jugendlichen mehrfach an die Brust gefasst und ihr mit einem Rucksack ins Gesicht geschlagen haben. Darüber hinaus soll sie weitere anwesende Personen beleidigt und ebenfalls geschlagen haben.
Eine zwischenzeitlich herbeigeeilte Streife der Polizeistation Korbach nahm die deutlich unter Alkoholeinfluss stehende Frau schließlich fest. Die 46-Jährige musste die restliche Nacht in einer Gewahrsamszelle der Polizei verbringen. Die Ermittlungen dauern an. (ots/r)
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PADERBORN. Rauch an einem Mehrfamilienhaus in der Straße Am Rippinger Weg hat einen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Ursache war ein Entstehungsbrand hinter einer Fassade im Bereich eines Balkons.
Nach Angaben der Polizei bemerkte ein Zeuge am Dienstag gegen 18 Uhr aufsteigenden Rauch von dem im Bau befindlichen Dach und alarmierte die Feuerwehr. Die Einsatzkräfte wurden um 18.04 Uhr zunächst mit dem Hinweis auf eine unklare Rauchentwicklung zu dem Mehrfamilienhaus gerufen.
Da mehrere Anrufer eine zunehmende Rauchentwicklung meldeten und ein Dachstuhlbrand nicht ausgeschlossen werden konnte, erhöhte die Leitstelle das Einsatzstichwort auf „Dachstuhlbrand“.
Dachbereich über Drehleitern kontrolliert
Beim Eintreffen der Feuerwehr war Rauch im Bereich des Daches sichtbar. Ein Trupp erkundete den betroffenen Bereich unter Atemschutz mit einer Wärmebildkamera und einem Kleinlöschgerät. Parallel dazu bereiteten weitere Einsatzkräfte einen Löschangriff vor und kontrollierten den Dachbereich von außen über Drehleitern.
Im Verlauf der Erkundung konnte ein Dachstuhlbrand ausgeschlossen werden. Hinter einer Fassade im Bereich eines Balkons entdeckten die Einsatzkräfte einen Entstehungsbrand.
Die Fassade wurde geöffnet und das dahinter befindliche glimmende Dämmmaterial abgelöscht.
Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand der Polizei waren vermutlich Schweißarbeiten für den Brand ursächlich. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Brandstiftung.
An dem Dach entstand ein Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. Das Mehrfamilienhaus ist weiterhin bewohnbar.
Nach rund 90 Minuten konnte die Feuerwehr ihren Einsatz beenden und die Einsatzstelle für die weiteren Ermittlungen an die Polizei übergeben.
Im Einsatz waren die Feuer- und Rettungswachen Nord und Süd, die ehrenamtlichen Einheiten Stadtmitte, Stadtheide und Benhausen sowie zwei Rettungswagen. (ots/r)
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FILDERSTADT. Die anerkannten Hilfs- und beauftragten Luftrettungsorganisationen und die Feuerwehren sichern nahezu 100 Prozent der medizinischen Notfallrettung in Deutschland ab – sie fordern gemeinsam von der Bundespolitik Korrekturen am Gesetzentwurf.
Vor der Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, 9. September, fordern die großen gemeinnützigen Leistungserbringer im Rettungsdienst eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes und eine angemessene, stimmberechtigte Beteiligung derjenigen, die die Notfallversorgung täglich sicherstellen. ADAC Luftrettung, Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutscher Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), DRF Luftrettung, Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit Johanniter Luftrettung und Malteser Hilfsdienst (MHD) begrüßen die geplante Reform grundsätzlich. Sie sehen in den beiden Punkten zentrale Voraussetzungen für deren Erfolg.
Die Reform der Notfallversorgung kann nur gelingen, wenn der Rettungsdienst auch künftig zuverlässig finanziert ist und diejenigen mitentscheiden, die die Notfallversorgung täglich sicherstellen. Nur so können wir einen Rettungsdienst gewährleisten, der jederzeit einsatzbereit ist, höchste Qualitätsstandards erfüllt und ausreichend Fachkräfte gewinnt, erklären die acht Organisationen gemeinsam.
Rettungsdienst braucht Finanzierungssicherheit
Der Rettungsdienst muss rund um die Uhr einsatzbereit sein – unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich anfallen. Seine Kosten werden dabei wesentlich durch Faktoren bestimmt, die die Leistungserbringer nur begrenzt beeinflussen können. Dazu gehören die Entwicklung von Tariflöhnen und Personalkosten, die angespannte Fachkräftesituation, steigende Kosten für Fahrzeuge und Medizintechnik sowie zunehmende Anforderungen an Qualität, Sicherheit und technische Ausstattung.
Die Organisationen unterstützen deshalb ausdrücklich das Ziel, die Notfallversorgung effizienter und effektiver zu vernetzen. Eine auskömmliche Finanzierung der notwendigen Strukturen muss dabei zwingend gewährleistet sein. Effizienz darf nicht mit Einsparung gleichgesetzt werden. Werden notwendige Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht verlässlich refinanziert, drohen Einschränkungen bei Verfügbarkeit, Qualität und Innovation.
Im Schulterschluss fordern die acht Organisationen deshalb klare gesetzliche Finanzierungsregelungen, die den besonderen Anforderungen der Notfallrettung Rechnung tragen. Insbesondere darf die Vergütung nicht starr gedeckelt sein.
Wer den Rettungsdienst sicherstellt, muss mitentscheiden
Die geplante Reform sieht mit dem Fachgremium medizinische Notfallrettung (§ 133b SGB V) erstmals ein bundesweites Gremium vor, das künftig unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln soll. Die Organisationen begrüßen eine stärkere bundesweite Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards grundsätzlich. Daher muss sich die Zusammensetzung des Gremiums an der tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst orientieren. Die anerkannten Hilfs- sowie beauftragten Luftrettungsorganisationen und die Feuerwehren, die gemeinsam annähernd 100 Prozent der Notfallrettung in Deutschland sicherstellen, dürfen nicht lediglich angehört werden, sondern müssen mit eigenen, stimmberechtigten Sitzen vertreten sein: Wer Standards für den Rettungsdienst setzt, muss die Perspektive derjenigen einbeziehen, die diese Standards in der Praxis umsetzen.
Reform gemeinsam weiterentwickeln
Die unterzeichnenden Organisationen sehen in der Notfallreform eine Chance, die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Dazu gehören eine bessere Patientensteuerung, moderne und vernetzte Leitstellen, eine bedarfsgerechte Disposition von Rettungsmitteln und der Abbau unnötiger Bürokratie.
Die Reform muss aus Sicht der Organisationen jedoch an der Realität der täglichen Versorgung ansetzen. Rettungsdienst und Luftrettung sind zentrale Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie müssen zuverlässig finanziert und an den Entscheidungen über ihre Weiterentwicklung angemessen beteiligt werden.
ADAC Luftrettung, ASB, DFV gemeinsam mit AGBF, DLRG, DRK, DRF Luftrettung, JUH mit Johanniter Luftrettung und MHD bieten dem Gesetzgeber deshalb ihre fachliche Expertise für das weitere Gesetzgebungsverfahren an. Ziel muss ein Rettungsdienst sein, der auch künftig schnell, flächendeckend, qualitätsgesichert und rund um die Uhr für die Bevölkerung verfügbar ist.
DIEMELSTADT/VOLKMARSEN. Gleich zweimal hat sich ein Mann als Bankmitarbeiter ausgegeben und zwei Seniorinnen in Diemelstadt und Volkmarsen um ihre EC-Karten gebracht. Noch bevor der Betrug aufflog und die Karten gesperrt werden konnten, hob der Täter mehrere tausend Euro von den Konten der Frauen ab.
Nach bisherigen Erkenntnissen gehört der Mann zu einer bislang unbekannten Betrügerbande. Die Kasseler Kriminalpolizei ermittelt und sucht Zeugen, die die Kartenabholungen beobachtet haben oder Hinweise auf die Täter geben können.
Seniorin gibt zwei Bankkarten heraus
Gegen Mittag erhielt am Donnerstag, 3. September 2026, eine hochbetagte Frau in Diemelstadt-Rhoden einen Anruf auf ihrem Festnetzanschluss. Der Mann am anderen Ende der Leitung gab sich glaubhaft als Mitarbeiter ihrer Hausbank aus und behauptete, es gebe Probleme mit ihrem Konto und dieses befinde sich deshalb im Minus.
Durch geschickte Gesprächsführung brachte der Betrüger die stark verunsicherte Seniorin dazu, ihm nicht nur die PIN für zwei Bankkarten zu nennen, sondern die Karten gegen 12.30 Uhr auch an ihrer Haustür nahe dem Freibad Rhoden an den angeblichen Mitarbeiter auszuhändigen.
Nachdem der Täter verschwunden war, flog der Betrug bei einem Telefonat mit einem Angehörigen auf.
Zweiter Fall am Nachmittag in Volkmarsen
Am Nachmittag ereignete sich in Volkmarsen der zweite Fall. Auch dort war eine Rentnerin am Telefon in große Sorge um ihr Geld versetzt worden.
Anschließend klingelte mutmaßlich derselbe Täter, der zuvor bereits in Diemelstadt zugeschlagen hatte, an ihrer Haustür im Stadtkern von Volkmarsen. Die Seniorin übergab dem falschen Bankmitarbeiter ihre Bankkarte mitsamt PIN, woraufhin dieser damit flüchtete.
Auch in Volkmarsen flog der Betrug erst auf, nachdem die Täter bereits Geld mit der Karte abgehoben hatten.
Beschreibung des Kartenabholers
Der Abholer der Bankkarten wird in beiden Fällen übereinstimmend wie folgt beschrieben:
dunkelblondes, kurzes Haar
schwarze Lederjacke
weißes Oberteil unter der Jacke
schwarze Hose
weiße Schuhe
Kriminalpolizei sucht Zeugen
Zeugen, die die Abholungen beobachtet haben oder Hinweise auf die bislang unbekannten Betrüger geben können, werden gebeten, sich bei der Kasseler Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0561/9100 zu melden. (ots/r)
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KORBACH. Zwei Einbrüche in eine Arztpraxis und eine Massagepraxis beschäftigen derzeit die Korbacher Kriminalpolizei. Nach bisherigen Erkenntnissen könnten in beiden Fällen dieselben bislang unbekannten Täter am Werk gewesen sein.
In der Nacht zum Dienstag, 8. September 2026, drangen die Unbekannten zunächst in eine Gemeinschaftspraxis in der Louis-Peter-Straße ein. Mitarbeiter der Praxis meldeten sich am frühen Morgen bei der Polizei.
Fenster zur Arztpraxis aufgehebelt
Nach den Feststellungen der eingesetzten Beamten hatten die Täter ein Fenster aufgehebelt und sich auf diesem Weg Zutritt zum Labor der Praxis verschafft. Dort fanden sie eine Geldkassette und nahmen diese mit.
Anschließend verließen die Einbrecher das Gebäude wieder durch das aufgehebelte Fenster und flüchteten in unbekannte Richtung. Die genaue Tatzeit ist bislang nicht bekannt. Der Einbruch ereignete sich zwischen Montagabend, 22.30 Uhr, und Dienstagmorgen, 5.10 Uhr.
Auch Massagepraxis betroffen
Wenig später wurde die Polizei zu einer Massagepraxis in der Arolser Landstraße gerufen. Dort waren die Täter zwischen Montagabend, 19.30 Uhr, und Dienstagmorgen, 7.30 Uhr, auf bislang unbekanntem Wege in das Gebäude gelangt.
Im Inneren nahmen die Diebe einen geringen Betrag Wechselgeld aus einer Kasse. Anschließend entfernten sie sich in unbekannte Richtung.
In beiden Fällen konnten die Täter Bargeld erbeuten.
Kriminalpolizei sucht Zeugen
Zeugen, die in der Nacht zum Dienstag im Bereich der beiden Tatorte verdächtige Personen oder Fahrzeuge beobachtet haben oder Hinweise auf die Täter geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Korbach unter der Telefonnummer 05631/9710 zu melden. (ots/r)
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BAD WILDUNGEN/KORBACH. Verkehrskontrollen in Bad Wildungen und Korbach haben am Montag mehrere Verstöße ans Licht gebracht. Im Fokus standen unter anderem Fahrten ohne erforderliche Fahrerlaubnis, fehlender Versicherungsschutz sowie Verstöße mit E-Scootern.
Zur Steigerung der Verkehrssicherheit kontrollierte die Polizei am Montag, 7. September 2026, zwischen 9 und 16 Uhr an zahlreichen Örtlichkeiten im Stadtgebiet von Bad Wildungen. Kontrollstellen waren unter anderem in der Innenstadt, vor einer Schule sowie im Stadtteil Mandern eingerichtet. Unterstützt wurden die Beamten dabei von Streifen aus Bad Arolsen, Schwalmstadt und Kassel.
Fahrt ohne erforderliche Fahrerlaubnis
Gegen 15 Uhr kontrollierten die Polizisten eine 44 Jahre alte Frau, die mit einem Kleinkraftrad unterwegs war, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen. Sie muss sich nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Auch der Fahrer eines E-Scooters nahm ohne den erforderlichen Versicherungsschutz am Straßenverkehr teil. Auf ihn kommt ebenfalls ein Strafverfahren zu.
Darüber hinaus stellten die Beamten 15 Verkehrsteilnehmer fest, die ihren Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Vier weitere waren mit abgelaufenem TÜV unterwegs. Drei Personen hatten mitzuführende Dokumente, beispielsweise den Führerschein, nicht dabei.
E-Scooter erreicht fast 45 km/h
Im Stadtgebiet von Korbach richteten die Beamten ihr Hauptaugenmerk auf die Kontrolle von E-Scootern. Bei der Überprüfung eines Elektrorollers stellte sich heraus, dass dessen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h auf fast 45 km/h erhöht worden war.
Für den 34 Jahre alten Fahrer hat dies empfindliche Folgen. Durch die Geschwindigkeitssteigerung sind sowohl die Betriebserlaubnis als auch der Versicherungsschutz erloschen. Außerdem wird gegen den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.
Zusätzlich stellten die Polizisten in Korbach drei Verkehrsteilnehmer fest, die während der Fahrt verbotswidrig ihr Smartphone nutzten. (ots/r)
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MÜNCHHAUSEN. Auf der B 252 bei Münchhausen ist ein 22 Jahre alter Autofahrer durch eine Polizeiabsperrung gefahren und erst wenige Meter vor einem Einsatzfahrzeug zum Stehen gekommen. Bei seiner anschließenden Festnahme leistete der mutmaßlich alkoholisierte Mann Widerstand und verletzte zwei Polizeikräfte leicht.
Die B 252 war am Montag wegen Reinigungsarbeiten nach einem Verkehrsunfall im Bereich Münchhausen vollständig gesperrt. Gegen 22.25 Uhr näherte sich ein BMW dem Streifenwagen am Absperrpunkt an der Anschlussstelle Niederasphe in Fahrtrichtung Frankenberg.
Als ein Polizist zu dem Fahrzeug ging, gab der Fahrer plötzlich Gas, fuhr an dem Streifenwagen vorbei und setzte seine Fahrt in Richtung der Unfallstelle fort. Im weiteren Verlauf überfuhr er einen Leitkegel und kam schließlich nur wenige Meter vor einem Einsatzfahrzeug zum Stehen. Verletzt wurde dabei niemand, an dem Leitkegel entstand Sachschaden.
Fahrer muss aus BMW gezogen werden
Die Beamten forderten den 22-Jährigen mehrfach auf, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Der Mann ignorierte die Anweisungen und hielt sich am Lenkrad fest, sodass ihn die Einsatzkräfte aus dem Auto ziehen mussten.
Auch beim Anlegen der Handfesseln leistete der 22-Jährige Widerstand. Schließlich gelang es den Beamten, den Mann zu fesseln. Eine Polizistin und ein Polizist wurden dabei leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen.
Auch der Festgenommene zog sich leichte Verletzungen zu, die medizinisch versorgt wurden.
Alkoholtest abgelehnt
Bei dem 22-Jährigen bemerkten die Beamten deutlichen Alkoholgeruch. Einen Atemalkoholtest lehnte er jedoch ab. Zudem stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Der Mann aus Wetter musste die Polizei anschließend zur Wache nach Marburg begleiten. Dort führte ein hinzugezogener Arzt eine Blutentnahme durch. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der 22-Jährige aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Auf ihn kommen nun Strafverfahren unter anderem wegen des Verdachts einer Gefährdung des Straßenverkehrs, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu. (ots/r)
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