Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Leistungen, Geltung der Nutzungsbedingungen
112-magazin.de stellt auf seinen Onlineauftritten eine Vielzahl von Internetdiensten zur Verfügung. Dazu zählt insbesondere das Bereitstellen von Angeboten verschiedener Anbieter von Dienstleistungen und Informationen (im folgenden "Dienste" genannt). Für die Nutzung der einzelnen Dienste kann eine Registrierung oder Anmeldung bei 112-magazin.de erforderlich sein. Soweit eine Registrierung bzw. Zustimmung erforderlich ist, können die Dienste erst nach erfolgter Registrierung bzw. Zustimmung genutzt werden. Die Nutzung der Dienste basiert auf diesen Nutzungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass sich diese von Zeit zu Zeit ändern können. Zusätzlich können bei der Benutzung von bestimmten Diensten Geschäftsbedingungen der Anbieter gelten. Hierauf werden Sie vor Nutzung der betreffenden Services durch den jeweiligen Anbieter hingewiesen. Wenn Sie die Dienste von 112-magazin.de in Anspruch nehmen, erkennen Sie die Geltung dieser Nutzungsbedingungen an.
2. Datenschutz
Sofern personenbezogene Daten zur Erbringung der Dienste gespeichert, verarbeitet und/oder archiviert werden, beachtet 112-magazin.de die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes (IuKDG). Die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrauten Mitarbeiter von 112-magazin.de sind nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.
3. Ihre Mitwirkungspflichten
Sie tragen die Verantwortung für sämtliche Informationen, Daten, Photos, Texte, Musik, Videos, Graphiken, Software und sonstige Materialien (im Folgenden "Inhalte" genannt), die durch Nutzung der Dienste von Ihnen insbesondere übermittelt, übertragen, versendet, empfangen, gespeichert oder in sonstiger Form verwendet werden. 112-magazin.de kontrolliert die bei Nutzung der Dienste verwendeten Inhalte grundsätzlich nicht, behält sich jedoch das Recht vor, Sie von der Nutzung zeitlich befristet oder unbefristet auszuschließen, soweit 112-magazin.de Kenntnis davon erlangt, dass rechtswidrige Inhalte insbesondere schädigender, pornographischer und/oder rassistischer Natur verwendet werden. Sie dürfen im Rahmen der Nutzung der Services und Dienste nicht
Personen, insbesondere Minderjährigen, in irgendeiner Art Schaden zufügen, Inhalte weitergeben oder veröffentlichen, die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Urheberrechte, Marken oder sonstige Eigentumsrechte verletzen, unerlaubte Werbung (kommerzielle oder nicht kommerzielle), Kettenbriefe, Schneeballsysteme oder ähnliche Inhalte übermitteln, Inhalte mit Viren, Trojanischen Pferden, Hoax-Viren oder ähnlichen Programmierungen übermitteln, persönliche Daten über andere Benutzer speichern oder sammeln, Inhalte eingeben, speichern oder versenden, zu denen Sie nicht befugt sind, insbesondere wenn diese Inhalte gegen Geheimhaltungsverpflichtungen, wie etwa Betriebsgeheimnisse, verstoßen.
Eine kommerzielle Nutzung der Dienste ist ausgeschlossen. Sofern Sie die Dienste kommerziell nutzen, ist www.112-magazin.de berechtigt, Wertersatz von Ihnen zu verlangen. www.112-magazin.de ist berechtigt, Inhalte an Dritte aufgrund richterlicher oder behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Verfügung oder, um Abwehrmaßnahmen bei tatsächlichen oder behaupteten Rechtsverstößen vorzunehmen oder zur Durchsetzung dieser Nutzungsbedingungen, weiterzugeben.
4. Allgemeine Hinweise, Datenspeicherung, -löschung
Sie erkennen an, dass 112-magazin.de nach freiem und beliebigen Ermessen Beschränkungen und Regelungen für die Nutzung der Dienste aufstellen kann, insbesondere hinsichtlich der Größe der zu übertragenden und zu speichernden Datenmengen, der Dauer der zeitlichen Vorhaltung und Speicherung der Daten, der Anzahl der zu sendenden und zu empfangenden Übertragungsvorgänge sowie Zeitbeschränkungen (max. Verweildauer). 112-magazin.de kann vorstehende Regelungen und Beschränkungen jederzeit und ohne gesonderte Benachrichtigung an Sie ändern.
5. Hyperlinks
112-magazin.de platziert auf allen Auftritten Hyperlinks, die auf andere Websites oder Quellen (im Folgenden "Sites" genannt) verweisen. Das 112-magazin.de schließt jede Haftung und Gewährleistung, insbesondere für die Inhalte, Waren und Produkte sowie über die Verfügbarkeit dieser Sites aus.
6. Gewährleistung
Das 112-Magazin gewährleistet nicht, dass die dargestellten Inhalte und die Ausführung der Dienste Ihren Anforderungen entsprechen und zu jeder Zeit ohne Unterbrechung, zeitgerecht, sicher und/oder fehlerfrei zur Verfügung stehen. Das 112-Magazin übernimmt keine Gewährleistung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienste erzielt werden können, bezüglich der Richtigkeit und Zuverlässigkeit der im Rahmen der Dienste erhaltenen Informationen oder darüber, dass die Qualität der im Zusammenhang mit den Diensten erhaltenen Waren, Dienstleistungen oder Informationen Ihren Erwartungen entspricht. Das 112-Magazin gewährleistet nicht, dass die für die Services und Dienste genutzte Hard- und Software zu jeder Zeit fehlerfrei arbeitet oder dass etwaige Fehler in der Hard- oder Software korrigiert werden. Das Herunterladen oder der sonstige Erhalt von Informationen und Daten beim Benutzen der Services und Dienste geschieht auf eigene Gefahr. Das 112-Magazin übernimmt keine Gewähr für die Daten und Informationen, insbesondere hinsichtlich deren Benutzbarkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Virenfreiheit.
7. Haftung
Das 112-Magazin hafet nicht für Inhalte, die durch Sie oder sonstige Dritte unter Zuhilfenahme der Dienste weitergegeben werden. Ferner haftet das 112-Magazin nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die sich aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung der Dienste ergeben. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Mangelfolgeschäden und Verlust von Informationen und Daten.
Die Haftung des 112-Magazins ist weiterhin ausgeschlossen für Schäden, die durch Viren, Trojanische Pferde, Hoax-Viren oder vergleichbare Programmierungen verursacht werden sowie für Programme, Programmteile oder Codes, durch die eine ähnliche Beeinträchtigung, Zerstörung, Stilllegung von Systemen oder ein Absturz von Hardware herbeigeführt wird, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des 112-Magazins vorliegt.
Das 112-Magazin haftet nicht für durch die auf dem Marktplatz erworbenen Waren, Dienstleitungen und Informationen, insbesondere wenn Art, Anzahl und Güte der gelieferten Waren nicht Ihrer Bestellung, Vorstellung oder sonstigen Ansprüchen und Spezifikationen entsprechen. Insbesondere wird die Haftung des 112-Magazins für die fehlerhafte Übermittlung von Bestellungen, Manipulation dieser Bestelldaten durch Dritte, insbesondere durch unerlaubten Zugriff auf die Netzwerke und Systeme des 112-Magazins oder Nichtübermittlung von Bestellungen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regeln unberührt.
Soweit das 112-Magazin, ungeachtet der vorstehenden Regelungen, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet, ist diese Haftung auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
8. Haftung wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter
Sofern das 112-Magazin von Dritten wegen behaupteter oder tatsächlicher Verletzung von Schutzrechten Dritter aufgrund von Übermittlung, Weitergabe oder sonstiger Verbreitung von Inhalten durch Sie, insbesondere per E-Mail und / oder SMS, die Schutzrechte Dritter verletzen, in Anspruch genommen wird, stellen Sie das 112-Magazin von allen Ansprüchen Dritter frei.
9. Urheberrecht
Sie erkennen an, dass die zur Erbringung der Dienste benötigten Programme (im Folgenden "Software" genannt) auf dem Marktplatz urheberrechtlich geschützt sind. Werbung, Veröffentlichungen, Informationen sowie verwendete Marken- und Firmennamen von dem 112-Magazin und Dritten (im Folgenden "Marken") sind durch Marken, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte geschützt.ÂÂ Bilder, Fotos, Videos und Marken dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung, gleich in welcher Form, weder verändert, kopiert, vervielfältigt, verkauft, vermietet, genutzt, ergänzt oder in sonstiger Weise verwertet werden. Dies gilt für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke gleich lautend.
Rechtlicher Hinweis: Hiermit weist das 112-Magazin ausdrücklich darauf hin, dass das 112-Magazin keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der gelinkten Seiten hat und sich daher auch ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten distanziert. Dies gilt für alle von diesen Seiten verlinkten Seiten.
Des Weiteren gibt das 112-Magazin keine Gewähr auf die Richtigkeit der auf diesen Seiten befindlichen Informationen und Sie kann bei auftreten von Schäden bei dem Betrachter dieser oder der verlinkten Seiten (egal, welcher Natur die Schäden sind) nicht haftbar gemacht werden.
Das 112-Magazin kann Shop-, Chat- und Foren-Systeme verwenden, die im Echt-Zeit-Modus arbeiten, was eine unmittelbare Kontrolle der Inhalte der eingestellten Einträge unmöglich macht. Somit übernimmt das 112-Magazin keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form der einzelnen, eingestellten Beiträge. Jeder Verfasser von Einträgen ist als Autor selbstverantwortlich für seinen Beitrag. Das Einbringen rassistischer, gewaltverherrlichender, menschenverachtender, pornografischer oder gegen gute Sitten verstoßende Beiträge ist ausdrücklich untersagt und führt zum Ausschluss aus der Shop-, Chat- und Foren-Gemeinschaft und kann bis hin zur Anzeige führen.
10. Online-Werbung
10.1. Werbeauftrag
"Auftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Werbeschaltungen eines Werbungtreibenden ("Auftraggebers") in einem Onlinedienst zum Zweck der Verbreitung. Werbung für Waren bzw. Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden innerhalb eines Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen oder durch e-mail geschlossenen Vereinbarung.
Die Aufnahme von Werbeschaltungen auf bestimmten Seiten oder an bestimmten Stellen erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Werbeschaltung an einer bestimmten Stelle erscheinen soll, und dies vom 112-Magazin (nachfolgend "112-Magazin " genannt) schriftlich bestätigt worden ist.
10.2. Vertragsschluss, Kündigung
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch e-mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Anzeigenaufträge durch Werbungsmittler und Werbeagenturen werden vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarung in deren Namen und auf deren Rechnung angenommen. Soll der Werbungtreibende Auftraggeber werden, muss er namentlich benannt werden. Das 112-Magazin ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
Die Aufhebung und die Kündigung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3. Abwicklungsfrist
Werbeschaltungen sind – wenn nicht anders vereinbart – zur Veröffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbeschaltungen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Veröffentlichung der ersten Werbeschaltung abzuwickeln.
10.4. Auftragserweiterung
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziff. 11.2 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbeschaltungen abzurufen.
10.5. Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die das 112-Magazin nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem 112- Magazin zu erstatten. Der Auftraggeber hat – wenn nichts anderes vereinbart – rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbeschaltungen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Bei Konkurs oder gerichtlichem Vergleich entfällt jeglicher Nachlass.
10.6. Kenntlichmachung von Werbeschaltungen
Werbeschaltungen werden vom 112-Magazin durch Zusätze als solche kenntlich gemacht, wenn aus der Platzierung oder aufgrund der Gestaltung der Werbeschaltung deren werbliche Absicht nicht deutlich genug hervorgeht.
10.7. Ablehnungsbefugnis
Das 112-Magazin behält sich vor, Werbeaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen bzw. zu sperren, wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt, der Inhalt der Werbung vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder die Veröffentlichung der Werbung für den Anbieter unzumutbar ist. Dies gilt auch für einzelne Werbeschaltungen im Rahmen eines Abschlusses. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Darüber hinaus kann das 112-Magazin eine bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte in der Werbung selbst beziehungsweise hinter der Werbung oder durch die Verweise (Link) vornimmt, und hierdurch die Voraussetzungen von Satz 1 dieser Ziffer erfüllt werden.
10.8. Datenanlieferung
Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Werbemittel in Datenform ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Daten fordert der Anbieter unverzüglich Ersatz an.
Die Datenlieferung hat an folgende Adresse zu erfolgen: info(at)112-magazin.de
Als übertragungsfähiges Datenmaterial werden benötigt: komplette HTML-Dokumente oder Textdateien als ASCII-Dateien (Datei-Endung.txt) und Bilddateien in komprimierten Formaten (gif oder jpg). Die Anlieferung der Daten erfolgt entweder online oder offline auf MS-DOS- oder Mac-formatierten Datenträgern (1,44 MB Floppy-Disk, Zip-Drive oder auf CD-ROM). Für mögliche bei der Dateikonvertierung aus anderen Formaten entstehende Qualitätsverluste übernimmt der Anbieter keinerlei Gewährleistung.
Das 112-Magazin wird dem Auftraggeber die vereinbarte Schaltungszeit in Rechnung stellen, wenn der Auftraggeber Unterlagen, Texte oder Datenmaterial nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet geliefert hat und dadurch die Online-Werbung nicht oder nicht vertragsgemäß zur Schaltung gekommen ist. Der Auftraggeber trägt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler bei fernschriftlich oder fernmündlich mitgeteilten Texten.
Die Pflicht des 112-magazins zur Aufbewahrung des Werbemittels endet zwei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Daten sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
10.9. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Im Verhältnis zum 112-Magazin trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Werbung zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen (Daten). Dies gilt auch für diejenigen Daten, die hinter einem Verweis (Link) unmittelbar und/oder mittelbar zu finden sind. Dem Auftraggeber obliegt es, das 112-Magazin von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Auftrags gegen das 112-Magazin erwachsen. Das 112-Magazin ist nicht verpflichtet, Aufträge und Werbung daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Führt der Inhalt der Werbeschaltung zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten der Veröffentlichung nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.
Der Auftraggeber übernimmt ebenfalls die Verantwortung für den ordnungsgemäßen technischen Zustand der angelieferten Daten. Für Schäden/Folgeschäden aus fehlerhaften Skripten/Dateien oder Viren haftet der Auftraggeber gegenüber dem 112-Magazin .
10.10. Gewährleistung des Anbieters
Das 112-Magazin gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Produkt zu erstellen. Eine Gewährleistung erfolgt nicht bei unwesentlichen Fehlern.
Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern) - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat bei fehlerhafter Veröffentlichung der Werbung Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzschaltung, aber nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbung beeinträchtigt wurde. Ist eine Ersatzwerbung im Hinblick auf den Inhalt der Werbung nicht möglich, lässt das 112-Magazin eine ihm für die Ersatzwerbung gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber in dem genannten Umfang Anspruch auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geschaltete Online-Werbung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und dem Anbieter Mängel innerhalb von drei Tagen nach Schaltung unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich anzuzeigen. Nichtkaufleute haben dem Anbieter offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Schaltung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine fristgemäße Mängelanzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
10.11. Haftung
Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des 112-Magazins seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
10.12. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags softwarebedingt oder aus technischen Gründen, insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des 112-Magazins bestehen.
10.13. Preisliste
Onlinewerbung wird nach der jeweils gültigen Preisliste des 112-Magazins abgerechnet. Der Preis ist die Vergütung für die Schaltung der Online-Werbung. Sämtliche Preise lt. Preisliste verstehen sich als Nettopreise. Eventuelle Produktionskosten werden gesondert berechnet, sofern keine anderen Absprachen bestehen.
Preisänderungen gegenüber Unternehmen im Rahmen eines laufenden Abschlusses werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall ein einmaliges Kündigungsrecht. Der Auftraggeber muss dieses Kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe durch das 112-Magazin schriftlich ausüben. Die Kündigung erfolgt zum Zeitpunkt der Preisänderung.
Das 112-Magazin behält sich das Recht vor, für Werbeschaltungen an Plätzen, die nicht als Belegungsmöglichkeit in der Preisliste aufgeführt sind, von der Preisliste abweichende Sonderpreise festzulegen.
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des 112-Magazins zu halten. Die vom 112-Magazin gewährte Mittlervergütung, die sich aus dem Kunden-Netto (nach Abzug von Rabatt, Boni, Mängelnachlass) errechnet, darf an den Werbungtreibenden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
10.14. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt sofort nach Vertragsabschluss, spätestens aber vierzehn Tage nach erstmaliger Veröffentlichung der Werbeschaltung. Übersteigt die Belegungsdauer einen Monat, wird vor Beginn einer Belegungsdauer eine Rechnung über den kommenden Belegungszeitraum gestellt.
Das 112-Magzin behält sich ferner das Recht vor, die Berichtigung (Gutschriften, Nachberechnungen) fehlerhafter Auftragsabrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung vorzunehmen.
10.15. Zahlungsverzug und Stundung
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Das 112-Magazin kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeschaltungen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel Vorauszahlung verlangen. Dasselbe gilt beim Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift des Betrages auf dem Bankkonto des 112-Magazins an. Eingehende Zahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptsache verrechnet.
Eine Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber aufgrund ausstehender Leistungen aus anderen Aufträgen mit dem 112- Magazin ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen das 112-Magazin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
10.16. Datenschutz
Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten werden mit Hilfe der EDV bearbeitet und gespeichert.
10.17. Konzernrabatt
Für die Gewährung eines Konzernrabattes für Tochtergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Der Anbieter gewährt Konzernrabatt nur bei privat-wirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen. Dies gilt nicht für den Zusammenschluss verschiedener selbständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind.
10.18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Vertragsparteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
10.19. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des 112-Magazins. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Anstalten ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des 112-Magazins. Soweit Ansprüche vom 112-Magazin nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart.
10.20. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.21. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Abwicklung eines Werbeauftrags sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen finden nur dann Anwendung, wenn das 112-Magazin ausdrücklich zugestimmt hat.
12.Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.
13. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
14. iOS-App
Die iOS-App von 112-magazin.de ist im App-Store erhältlich und kostet im Jahr einmalig 11,99 Euro.
Aktualisiert: April 2017