FRANKENBERG. Gasgeruch in einem Mehrfamilienhaus in der Straße „Auf dem Gericht“ hat am Freitagabend einen weiteren Einsatz der Feuerwehr ausgelöst. Bei Messungen konnte jedoch kein Gas festgestellt werden.
Alarmiert wurden die Einsatzkräfte am Freitag um 22.01 Uhr unter dem Stichwort „H Gas 1“. Gemeldet worden war Gasgeruch im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses.
Zeitgleich lief in der Steubergasse bereits der Brandeinsatz unter dem Stichwort „F2 Y“. Aufgrund dieser parallelen Einsatzlage wurde zusätzlich die Feuerwehr Schreufa mit einem Löschgruppenfahrzeug und einem Mannschaftstransportfahrzeug eingesetzt.
Vor Ort nahmen Kräfte der Feuerwehr Frankenberg gemeinsam mit dem Bereitschaftsdienst der EWF Messungen im Gebäude vor. Dabei konnte kein Gas nachgewiesen werden.
Unter der Leitung des stellvertretenden Stadtbrandinspektors Stefan Stroß waren rund 25 Einsatzkräfte beteiligt. Weitere Maßnahmen durch die Feuerwehr waren nicht erforderlich.
Nach etwa 45 Minuten war der Einsatz beendet.
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FRANKENBERG. Aufgrund von kurzfristig notwendigen Baumfällarbeiten muss Hessen Mobil die Kreisstraße 125 zwischen Röddenau und der Einmündung in die Landesstraße 3073 von Montag, 5. Oktober, bis Mittwoch, 7. Oktober, voll sperren. Die Sperrung erfolgt jeweils von 7.30 Uhr bis etwa 15 Uhr.
Der Verkehr wird über die Frankenberger Straße und die L 3073 umgeleitet.
Hessen Mobil bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis und Rücksicht während der Arbeiten.
BAD AROLSEN. In eine Wohnung in der Marsberger Straße im Stadtteil Helsen sind bislang unbekannte Täter eingebrochen. Dabei erbeuteten sie Bargeld in ausländischer Währung.
Zu der Tat kam es am Mittwoch, 30. September 2026, zwischen 18.30 und 21 Uhr. Die betroffene Wohnung befindet sich im ersten Stock eines Hauses nahe der B 252.
Vom Treppenhaus aus hebelten die Täter zwei Türen sowie ein Fenster der Wohnung auf. Anschließend erbeuteten sie Bargeld in ausländischer Währung.
Während des Tatzeitraums fielen in einem Restaurant im Erdgeschoss des Gebäudes drei unbekannte Gäste auf. Nach Angaben der Angestellten verhielten sich die Personen auffällig und könnten mit dem Einbruch in Verbindung stehen.
Bei den drei Personen soll es sich um zwei Männer und eine Frau gehandelt haben. Alle hatten schwarze Haare und einen dunkleren Teint. Sie sollen sich in einer osteuropäischen Sprache unterhalten haben. Die Frau hatte schulterlange Haare und trug einen schwarzen Rock sowie ein schwarzes Oberteil.
Mit den weiteren Ermittlungen ist die Kriminalpolizei Korbach befasst. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder zu den beschriebenen Personen geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 05631/9710 bei der Kripo Korbach zu melden. (ots/r)
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BAD EMSTAL. Mit zeitweise rund 80 km/h ist ein 14-Jähriger auf einem E-Scooter über die B 450 zwischen Balhorn und Bad Emstal gefahren. Eine Polizeistreife beendete die gefährliche Fahrt, bevor jemand zu Schaden kam.
Die Beamten wurden am Montag, 28. September 2026, gegen 18.15 Uhr auf den Jugendlichen aufmerksam und folgten ihm. Dabei stellten sie fest, dass der E-Scooter mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war.
Bei der anschließenden Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der E-Scooter aufgrund seiner technischen Eigenschaften nicht mehr den Voraussetzungen eines regulären Elektrokleinstfahrzeugs entsprach. Als Elektrokleinstfahrzeuge gelten Elektroroller nur, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 20 km/h beträgt.
Für das kontrollierte Fahrzeug wäre deshalb eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich gewesen. Diese besaß der 14-Jährige nicht. Zudem fehlte das erforderliche Versicherungskennzeichen.
Zur weiteren Beweissicherung stellten die Beamten den E-Scooter sicher. Gegen den Jugendlichen wurde eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.
Anschließend brachten die Polizisten den 14-Jährigen nach Hause und übergaben ihn seinen Eltern.
Auch der Vater muss sich nun strafrechtlich verantworten. Gegen ihn als Halter des Fahrzeugs wurde eine Strafanzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, E-Scooter-Fahrer sowie Eltern und Erziehungsberechtigte auf die Gefahren und rechtlichen Voraussetzungen bei der Nutzung solcher Fahrzeuge hinzuweisen.
Die Polizei gibt folgende Hinweise:
• E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn sie den gesetzlichen und technischen Voraussetzungen entsprechen und der erforderliche Versicherungsschutz besteht. Reguläre E-Scooter dürfen ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden; eine Fahrerlaubnis ist grundsätzlich nicht erforderlich.
• Für E-Scooter gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Sie gehören grundsätzlich auf Radverkehrsflächen und – sofern solche nicht vorhanden sind – auf die Fahrbahn. Das Befahren von Gehwegen, die Mitnahme weiterer Personen, freihändiges Fahren oder das Anhängen an andere Fahrzeuge sind nicht erlaubt.
• Auch beim Führen eines E-Scooters gelten die gesetzlichen Alkohol- und Drogengrenzwerte für Kraftfahrzeuge. Grundsätzlich gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Personen unter 21 Jahren sowie für Fahranfänger in der Probezeit gelten strengere Regelungen: Für sie besteht ein Alkohol- und Cannabisverbot. Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen berauschenden Mitteln kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
• Besonders Eltern und Fahrzeughalter sind gefragt: Vor der Nutzung sollte geprüft werden, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist und der erforderliche Versicherungsschutz besteht.
• Eltern sollten ihre Kinder zudem mit den Verkehrsregeln vertraut machen und über mögliche Gefahren und Folgen aufklären.
• Auch wenn für E-Scooter keine Helmpflicht besteht, empfiehlt die Polizei zum Schutz vor schweren Verletzungen das Tragen eines geeigneten Helms.
• Prävention beginnt bereits vor der ersten Fahrt: Wer einen E-Scooter nutzt oder einem anderen zur Nutzung überlässt, sollte sich zuvor über die rechtlichen Voraussetzungen informieren und sich seiner Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sein. (ots/r)
VÖHL. Über die B 252 zog sich eine Ölspur von Herzhausen in Richtung Frankenau. Die Feuerwehren Herzhausen und Schmittlotheim sowie Hessen Mobil waren im Einsatz.
Alarmiert wurden die Feuerwehren der Nationalparkgemeinde Vöhl am Dienstag, 29. September 2026, gegen 16.25 Uhr.
Die Einsatzkräfte streuten die betroffenen Bereiche in den Ortsdurchfahrten von Herzhausen und Schmittlotheim ab und sicherten die Gefahrenstellen.
Die Maßnahmen auf der Bundes- und Landstraße übernahm Hessen Mobil. Nach Abschluss der Arbeiten der Feuerwehren wurde die Einsatzstelle an Hessen Mobil übergeben.
FRANKENBERG. Zwei Tage lang stand der Feuerwehrstützpunkt ganz im Zeichen des Stadtpokals der Frankenberger Feuerwehren. Während am Samstag die Jugendfeuerwehren gegeneinander antraten, stellten sich am Sonntag die Einsatzabteilungen dem Wettbewerb.
Den Auftakt machten am Samstag, 26. September 2026, die Nachwuchskräfte. In der allgemeinen Wertung setzte sich Haubern I mit 1.388 Punkten an die Spitze. Friedrichshausen I erreichte mit 1.375 Punkten den zweiten Platz, gefolgt von Röddenau mit 1.358 Punkten.
Ergebnisse der Jugendfeuerwehren
1. Haubern I – 1.388 Punkte
2. Friedrichshausen I – 1.375 Punkte
3. Röddenau – 1.358 Punkte
4. Haubern II – 1.354 Punkte
5. Friedrichshausen II – 1.349,5 Punkte
6. Viermünden – 1.264 Punkte
7. Frankenberg II – 1.130 Punkte
8. Frankenberg I – 1.112 Punkte
In der Mädchenwertung trat Haubern III an und erreichte 1.392 Punkte.
Am Sonntag, 27. September 2026, folgten die Einsatzabteilungen. Dabei wurde in Frankenberg erstmals die neue Hessische Feuerwehrleistungsübung durchgeführt. Diese bildet einen Gefahrstoffeinsatz ab und stellte die teilnehmenden Mannschaften vor entsprechende praktische Aufgaben.
Ergebnisse der Einsatzabteilungen
1. Haubern – 98,01 Punkte
2. Frankenberg – 96,67 Punkte
3. Röddenau – 85,64 Punkte
4. Viermünden – 84,37 Punkte
5. West – 80,10 Punkte
6. Friedrichshausen – 67,44 Punkte
Damit sicherte sich Haubern auch bei den Einsatzabteilungen den ersten Platz. Frankenberg folgte auf Rang zwei, Röddenau belegte den dritten Platz.
Erster Stadtrat Thomas Rampe würdigte die Nachwuchsarbeit und die Einsatzbereitschaft der Frankenberger Feuerwehren. Gleichzeitig bedankte er sich bei den Ausrichtern für die Organisation der beiden Wettbewerbstage.
BIELEFELD. Zahlreiche Verstöße sind bei einer groß angelegten Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs festgestellt worden. Rund 130 Fahrzeuge nahmen die beteiligten Behörden ins Visier, insgesamt zählten die Kontrolleure 87 Verstöße.
Gemeinsam mit mehreren Kooperationspartnern führte die Autobahnpolizei Bielefeld die Aktion am Donnerstag, 24. September 2026, auf den Autobahnraststätten Lipperland-Süd und Lipperland-Nord durch.
Beteiligt waren Mitarbeiter verschiedener Polizeibehörden, des Zolls, der Bezirksregierung Detmold, des Bundesamtes für Logistik und Mobilität sowie des Eichamtes Bielefeld. Durch den direkten Austausch der unterschiedlichen Fachbereiche konnten die Spezialisten zahlreiche Mängel und Regelverstöße aufdecken.
Allein 35 Fälle betrafen das Fahrpersonalgesetz. Zahlreiche Fahrer hatten die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten. Nach Angaben der Polizei stehen dabei insbesondere die Unternehmen in der Pflicht, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten. Ihnen drohen daher deutlich höhere Geldstrafen als den Fahrern selbst.
Bei acht Fahrzeugen war die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert, zwei weitere waren überladen. An fünf mit Gefahrgut beladenen Lastwagen stellten die Beamten Mängel fest und damit Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung.
Zwei Lastwagenfahrer waren zudem nicht angeschnallt.
Bei einem mit Flüssigerdgas (LNG) betriebenen Lastwagen ergab sich der Verdacht, dass dieser nicht ordnungsgemäß geeicht war.
Im Nachgang prüft der Zoll unter anderem, ob in zwei Fällen Leistungsbetrug vorlag. Bei zwei Fahrern besteht zudem der Verdacht auf Verstöße gegen den Mindestlohn. In drei weiteren Fällen wird wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung geprüft. Bei zwei Fahrern ist außerdem zu klären, ob sie berechtigt waren, Ladungen innerhalb Deutschlands aufzunehmen und zu transportieren.
Wegen eines Verstoßes gegen das Abfallrecht wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gefertigt. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 180 Euro erhoben.
Darüber hinaus stellten die Kontrolleure Verstöße gegen die Verordnung über technische Kontrollen von Nutzfahrzeugen auf der Straße, das Güterkraftverkehrsgesetz sowie das Straßenverkehrsgesetz fest.
Polizeidirektor Hendrik Bösch, Leiter des Polizeieinsatzes, zog ein Fazit: „Die Bandbreite der Verstöße unterstreicht noch einmal, wie sinnvoll die kooperativen Kontrollen mit den diversen Netzwerkpartnern sind. Es hat sich erneut gezeigt, dass innerhalb weniger Stunden bei den Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs zahlreiche Verstöße entdeckt und geahndet werden können, so dass auch zukünftig gleichgelagerte Kontrollaktionen geplant und durchgeführt werden.“ (ots/r)
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DIEMELSTADT. Ein Ausweichmanöver wegen eines Rehs hat zwischen Helmighausen und Orpethal zu einem Zusammenstoß zweier Autos geführt. Der Audi wurde bei der Kollision in ein Maisfeld geschleudert.
Der Unfall ereignete sich am Donnerstag gegen 20.40 Uhr auf der K 84. Ein 28 Jahre alter Mann aus Dortmund war mit einem gemieteten Nissan Qashqai von Orpethal in Richtung Helmighausen unterwegs.
Als ein Reh auf der Fahrbahn auftauchte, wich der Dortmunder dem Tier aus und geriet dabei auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte der Qashqai mit einem Audi A6, den ein 34 Jahre alter Mann aus Marsberg in Richtung Orpethal steuerte.
Bei dem Zusammenstoß wurde der Audi in ein Maisfeld geschleudert. Der Nissan drehte sich um 180 Grad und kam anschließend auf der Fahrbahn zum Stehen.
Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Auch das Reh überlebte den Vorfall.
An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden. Der Nissan und der Audi mussten vom Abschleppdienst Gäbler abgeschleppt werden.
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BIELEFELD. Direkt nach der Abholung ist der Neuwagen einer 57 Jahre alten Bielefelderin noch auf dem Parkplatz eines Autohauses beschädigt worden. Ein 83 Jahre alter Autofahrer fuhr mit seinem Wagen auf das Fahrzeug auf.
Ihren Neuwagen hatte die Frau am Mittwoch, 23. September 2026, bei einem Autohaus in Bielefeld-Oldentrup abgeholt. Während sie auf dem Parkplatz erste Einstellungen im Fahrzeug vornehmen wollte, kollidierte der 83-Jährige mit ihrem Wagen.
Im Gespräch mit den Polizeibeamten ergab sich der Verdacht, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stehen könnte. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv.
Die Polizei beschlagnahmte den Führerschein des 83-Jährigen vorläufig. Zudem wurde ihm das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt. (ots/r)
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LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG. Mit Beginn des Herbstes hat in den Kommunalwäldern in Waldeck-Frankenberg auch die Laubholzernte begonnen. Brennholz kann wieder online bestellt werden. Nach der Trockenperiode im Sommer hat die Laubfärbung in diesem Jahr spürbar früher eingesetzt. „Eine Folge des Klimawandels“, weiß Hendrik Block, Direktor der Waldeckischen Domanialverwaltung und Geschäftsführer der Kommunalwald Waldeck-Frankenberg GmbH. „Wir müssen den Wald fit machen für den Klimawandel. Mischbestände sind dafür unser Ziel. Nicht nur bei der Wiederbewaldung. Auch in unseren heimischen Buchenwäldern sind Mischbaumarten ganz wichtig für die Zukunft“, so Block. Deshalb starte man jetzt mit der Holzernte.
Mischung gegen das Klimarisiko
Gemischte Wälder sind stabiler und bieten mehr Optionen für den Wald der Zukunft. Damit eine Mischung entstehen kann und erhalten bleibt, ist eine kontinuierliche Pflege des Waldes notwendig. Die Waldbäume konkurrieren um Licht, Wasser und Nährstoffe. Dabei gilt das Recht des Stärkeren. Doch auch die Baumarten, die sich aktuell stärker durchsetzen, können in Zukunft unter Stress geraten. „Die Buche ist so eine Kandidatin“, sagt Block. „Wir sehen es jetzt schon. Frühe Laubverfärbungen deuten auf Trockenstress der Buchenwälder hin. Deshalb sorgen wir mit der Waldpflege auch in Laubholzbeständen für eine Baumartenmischung.“
Brennholzheizer sind doppelte Klimaschützer
Seltenere, klimastabile Arten wie Ahorn, Eiche, Kirsche, Elsbeere oder auch Tanne, Lärche und Douglasie profitieren von der Arbeit der Förster. Die Auflichtung im Kronendach liefert ihnen Licht als Lebenselixier – und davon brauchen diese Baumarten im Vergleich zur Buche deutlich mehr.
Positiver Nebeneffekt der Waldpflege: Die Waldeck-Frankenberger Bürgerinnen und Bürger können jetzt wieder Brennholz bestellen. „Während die Preise für Öl und Gas in die Höhe schnellen, können wir die Brennholzpreise für unsere Kundinnen und Kunden stabil halten“, so Block, der unterstreicht: „Brennholzheizer sind doppelte Klimaschützer! Holz nutzen heißt heimischen Wald pflegen, Mischung sichern und fossile Energieträger schonen.“
Wer sich diese regional erzeugte und klimaneutrale Energie ins eigene Wohnzimmer holen möchte, muss schnell sein: Brennholzbestellungen sind noch bis zum 30. September online über www.kommunalwald.de/brennholzbestellung möglich.
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