WIESBADEN. Die hessischen Strafverfolgungsbehörden haben sich an einer europaweiten Großaktion zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte beteiligt. Die unter dem Namen „OP Fever“ geführte Operation wurde von den polnischen Sicherheitsbehörden initiiert und von Europol koordiniert. Insgesamt waren Sicherheitskräfte aus zwölf Ländern beteiligt – in deren Rahmen wurden 774 Objekte durchsucht und 166 Personen festgenommen.
In Hessen fanden die polizeilichen Maßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaften zwischen dem 24. und 28. März 2025 statt. Die Einsätze wurden durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert. Insgesamt richteten sich die Ermittlungen gegen 105 Beschuldigte – darunter 104 Männer und eine Frau im Alter zwischen 14 und 80 Jahren. Ihnen wird mehrheitlich der Besitz, Erwerb und die Verbreitung von kinderpornografischem beziehungsweise jugendpornografischem Material zur Last gelegt. In neun Fällen besteht zudem der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern.
Infolge der Durchsuchungen mussten 17 Beschuldigte zur Vernehmung auf eine Polizeidienststelle gebracht werden. Insgesamt stellten die Ermittlerinnen und Ermittler 1.691 Beweismittel sicher, darunter vor allem digitale Speichermedien. Diese werden nun forensisch ausgewertet. Nach derzeitigem Ermittlungsstand stehen die Tatverdächtigen untereinander nicht in Verbindung.
Durchsuchungen erfolgten unter anderem in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen und Wiesbaden sowie in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Gießen, Groß-Gerau, Hersfeld-Rotenburg, Hochtaunus, Kassel, Lahn-Dill, Main-Kinzig, Main-Taunus, Marburg-Biedenkopf, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Wetterau.
Cybergrooming – eine unterschätzte Gefahr
Kinder und Jugendliche, die sich im Internet oder in sozialen Netzwerken bewegen, sind zunehmend der Gefahr des sogenannten Cybergroomings ausgesetzt. Dabei versuchen Erwachsene, über Chats oder soziale Medien gezielt sexuellen Kontakt zu Minderjährigen anzubahnen. Die Täter geben sich dabei häufig als Gleichaltrige aus, bauen über Komplimente und Interesse Vertrauen auf – mit dem Ziel, an intime Aufnahmen zu gelangen oder ein persönliches Treffen zu initiieren. Solches Bildmaterial wird nicht selten anschließend als Druckmittel missbraucht.
Cybergrooming ist strafbar
Mit der zunehmenden Digitalisierung und der allgegenwärtigen Online-Präsenz junger Menschen wächst auch die Gefährdung. Täterinnen und Täter erhalten durch soziale Netzwerke praktisch „Zugang zum Kinderzimmer“.
Daher ist es entscheidend, dass Eltern, Lehrkräfte und andere Bezugspersonen Kinder beim Einstieg ins Netz begleiten, als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und sensibilisieren – insbesondere dann, wenn Online-Bekanntschaften:
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viele Komplimente machen,
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Modelfotos vorschlagen,
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persönliche Daten oder Bilder erfragen,
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nach dem Alleinsein fragen,
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die Webcam des Kindes aktivieren wollen, aber ihre eigene nicht,
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bitten, niemandem vom Gespräch zu erzählen,
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ein Treffen verlangen.
Präventionsprogramm "Digital Natives"
Im Rahmen des landesweiten Präventionsprogramms „Digital Natives“ informiert die hessische Polizei über Gefahren wie Cybergrooming, Sextortion und weitere Formen digitaler sexueller Gewalt. Weitere Informationen gibt es online unter:
https://k.polizei.hessen.de/1436025757
(ots/r)