HÖXTER. Am Ostersonntag, dem 20. April, gegen 21.30 Uhr, entdeckte die Polizei während des Osterfeuers in Höxter eine Drohne, die verbotenerweise über der Menschenmenge sowie über gesperrte Flugzonen kreiste. Die Drohne überflog nicht nur die zahlreich versammelten Besucher, sondern auch die Weser, den angrenzenden Schienenweg und eine herannahende Nordwestbahn – ein klarer Verstoß gegen Luftverkehrs- und Bahnsicherheitsbestimmungen. Zudem flog das Gerät in geringer Höhe über die Dächer der Häuser an der Weserstraße.
Der Drohnenpilot, ein 38-jähriger Mann aus Boffzen, konnte wenig später auf dem Radweg unterhalb der Weserbrücke ausfindig gemacht werden. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass weder eine vorgeschriebene Registrierung noch eine Kennzeichnung an der Drohne vorhanden war. Stattdessen war das Gerät mit einem "ACAB"-Aufkleber versehen. Auch der für bestimmte Drohnenflüge notwendige Kenntnisnachweis fehlte.
Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Je nach Schwere des Verstoßes kann eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang eindringlich: Drohnenpiloten müssen sich strikt an gesetzliche Vorschriften halten, um die Sicherheit von Menschen, Bahnbetrieb und Luftverkehr nicht zu gefährden.