Löschzug der Kernstadtwehr rückte am Samstag aus

Dienstag, 28. September 2021 08:24 geschrieben von  Christopher Rohde
Am 25. September 2021 rückte der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Korbach aus. Am 25. September 2021 rückte der Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr Korbach aus. Foto: Freiwillige Feuerwehr Korbach

KORBACH. Zu einem mittlerweile schon bekannten Einsatzstichwort (F-RWM-ausgelöster Rauchwarnmelder) wurde der Löschzug der Kernstadtwehr am Samstagmittag gegen 13 Uhr von der Leitstelle Waldeck-Frankenberg alarmiert. Da es sich bei der anzufahrenden Adresse um ein Ausbildungs- und Wohnheim im räumlichen Bereich des Stadtkrankenhauses handelte, machte sich bei den Einsatzkräften schon eine gewisse "Unruhe" ob des Einsatzstichwortes und der zeitlichen Meldung am Wochenende bemerkbar. 

An der Örtlichkeit angekommen, konnte von der Einsatzleitung und den eintreffenden Kräften zwar ein deutlicher Alarmton eines Rauchwarnmelders vernommen werden, jedoch war der eigentliche Ursprung des Alarmes  zunächst nicht eindeutig zu lokalisieren. Hinzu kam noch, dass das Gebäude verschlossen war und auch auf mehrfaches klingeln an der Eingangstüre sich niemand meldete. Aus diesem Grunde entschloss sich die Einsatzleitung, das Gebäude mit den der Feuerwehr zur Verfügung stehenden Mitteln zu öffnen. Über ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss verschaffte sich der Angriffstrupp über ein Steckleiterteil Zugang zum Gebäude, sodass der Haupteingang von innen geöffnet werden konnte.  

Fündig wurden die Einsatzkräfte im Flur des Obergeschosses. Einer der dort installierten Rauchwarnmelder gab das bereits vor dem Haus hörbare Signal ab. Da kein Schadensereignis festgestellt werden konnte, wurde der Leitstelle Waldeck-Frankenberg anschließend "Entwarnung" gemeldet und die Einsatzstelle an den mittlerweile eingetroffenen Mitarbeiter des zuständigen Hausmanagements des Stadtkrankenhauses übergeben.   

Nach einer guten Stunde verließen die Kräfte die Einsatzstelle und stellten im heimischen Stützpunkt ihre Einsatzbereitschaft wieder her. Im Zusammenhang mit dem Einsatz weist die Feuerwehr nochmals darauf hin, dass nach der hessischen Bauordnung eine allgemeine Rauchwarnmelderpflicht auch für Bestandsgebäude besteht. Hiernach müssen alle Schlafräume und Kinderzimmer, sowie Flure von Aufenthaltsräumen in bestehenden Wohnungen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgerüstet sein. Diese Rauchwarnmelder sind mindestens einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen.

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 28. September 2021 08:40

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