Winterreifen im Visier der Polizei

Samstag, 31. Januar 2026 09:12 geschrieben von  Michael Fränkel
Gezielte Kontrollen im Friedberger Stadtgebiet deckten mehrere Fahrzeuge auf, die trotz winterlicher Witterung ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen mit Alpine-Symbol unterwegs waren. Gezielte Kontrollen im Friedberger Stadtgebiet deckten mehrere Fahrzeuge auf, die trotz winterlicher Witterung ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Reifen mit Alpine-Symbol unterwegs waren. Foto: Polizeipräsidium Mittelhessen

FRIEDBERG. Zur Überprüfung der Verkehrssicherheit und der Einhaltung gesetzlicher Ausrüstungsvorschriften bei winterlicher Witterung führte der Regionale Verkehrsdienst Wetterau im Stadtgebiet umfangreiche Kontrollen durch, bei denen insbesondere die Bereifung der Fahrzeuge im Fokus der Ordnungshüter stand.

Festgestellt wurden während der Maßnahme am Donnerstagvormittag mehrere Verstöße, die neben mangelnder Ladungssicherung auch die Missachtung der Gurtpflicht sowie Verstöße gegen die Sozialvorschriften umfassten. Insgesamt sieben Pkw entsprachen hinsichtlich ihrer Bereifung nicht den gesetzlichen Anforderungen, wobei die Polizeibeamten die Kennzeichnung der Reifen genau unter die Lupe nahmen.

Seit dem 1. Oktober 2024 reicht die reine „M+S“-Kennzeichnung für Matsch und Schnee bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr aus, um den Vorschriften zu genügen. Zulässig sind ausschließlich Reifen mit dem „Alpine“-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke, welches nachweist, dass die Reifen spezifische Mindestanforderungen an die Griffigkeit auf Schnee erfüllen. Montiert waren bei den beanstandeten Fahrzeugen entweder Sommerreifen oder veraltete Modelle, die lediglich über die nicht mehr ausreichende Kennzeichnung verfügten.

Konsequenzen bei Verstößen dieser Art richten sich sowohl gegen die Fahrzeugführer als auch gegen die Halter der betroffenen Wagen. Gegen die Fahrer leiteten die Verkehrsexperten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie einen Punkt nach sich ziehen. Gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog müssen Halter mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ebenfalls einem Punkt in Flensburg rechnen, da sie die Inbetriebnahme des Fahrzeugs mit unzulässiger Bereifung zugelassen haben. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Samstag, 31. Januar 2026 09:38

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