"Drogensucht zieht sich wie roter Faden durch ihr Leben“

Freitag, 26. August 2011 10:25 geschrieben von  HNA

FRANKENBERG. Ein einschlägig vorbestrafter Mann aus dem Altkreis Frankenberg ist vom Amtsgericht verurteilt worden. Der 29-Jährige war wegen verschiedener Diebstähle angeklagt. Richterin Andreas Hülshorst verurteilte den nur zum Teil Geständigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. „Ihre Drogensucht zieht sich wie ein roter Faden durch ihr Leben“, sagte Hülshorst. Das wollte der Angeklagte nicht einsehen. Er sei in Therapie, sagt er zu Beginn der dreistündigen Sitzung.

Erst im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Angeklagte auf Diebestour ging, um seine Drogensucht zu finanzieren. 50 Euro benötigte er täglich für Heroin oder Kokain. Dem Angeklagten wurden unter anderem zwei Ladendiebstähle zur Last gelegt. In Schwalmstadt hatte er aus einem Supermarkt fünf Wodkaflaschen geklaut, aus einem anderen Supermarkt in Frankenberg hatte er Rasierklingen mitgehen lassen. Diese Taten gab der Angeklagte zu.

Knifflig wurde es bei einem Einbruch in zwei Autos in Ernsthausen. Dort soll der Angeklagte die Scheiben zerschlagen haben, das jeweilige Autoradio ausgebaut und an sich genommen haben. „Davon weiß ich nichts“, sagte er. Allerdings fanden sich in einem Auto Blutspuren, diese konnten nach einer DNA-Probe zweifelsfrei dem Angeklagten zugeordnet werden. „Das kann doch auch ein anderer gewesen sein“, meinte der Angeklagte.

Nach dem Diebstahl der Autoradios soll der Angeklagte versucht haben, in der Schule Ernsthausen weiteres Diebesgut zu finden. Bei dem Versuch wurde er aber gestört und ließ die Autoradios an der Schule zurück. An einem anderen Tag soll er in eine Wohnung in Ernsthausen eingebrochen sein und dort eine Digitalkamera und Kleingeld geklaut haben. Die Zeugen bestätigten dies dem Gericht: Die Verlobte des Angeklagten hatte sich der Nachbarin anvertraut.

Der seit 1999 Kriminelle gab nur die Taten zu, bei denen er vor Ort erwischt worden war. Die Staatsanwaltschaft sah strafmildernd nur das Teilgeständnis und die soziale Notlage an. Sie forderte eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten. Dem schlossen sich der Pflichtverteidiger und Richterin Hülshorst an.

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