BAD AROLSEN. Hessens Polizei hat dem Initiator der im Juni 2012 verhinderten Facebook-Party in Bad Arolsen keine Rechnung geschickt. Der Grund: Erst jetzt, ein Jahr später, gibt es dafür eine Rechtsgrundlage.
Anders handhabt die Stadtverwaltung: Dort konnte Bürgermeister Jürgen van der Horst zwei Titel durchsetzen, die nach seinen Angaben nicht angefochten wurden und damit rechtskräftig sind. 11.000 Euro will das Rathaus für Arbeit und Aufwendungen zurück, mit denen die Verwaltung versucht hat, das Schlimmste im Angesicht von mehr als 3300 anrückenden Partygästen zu verhindern. Weitere knapp 20.000 Euro wurden für den Einsatz etwa der Feuerwehr in Rechnung gestellt.
Die Polizei sorgte vor gut einem Jahr mit Kontrollen an den Zugangsstraßen der Stadt sowie Platzverweisen dafür, dass die Feier ausfiel. Ein damals 23-Jähriger hatte nach der Kündigung seiner Wohnung den Partyaufruf via Facebook verbreitet - garniert mit dem Hinweis "Die Hütte muss brennen". Angesichts eines drohenden Strafverfahrens hatte er sich dann bei Bürgermeister Jürgen van der Horst entschuldigt. Da war die Party aber nicht mehr zu stoppen. Einige Gäste drohten bei Facebook, "die Stadt zerlegen" zu wollen.
Die Forderungen von knapp 31.000 Euro, so Bürgermeister van der Horst, wären vollstreckbar. Er wisse aber auch, sagt der Rathauschef, dass bei dem Einlader von 2012 finanziell nichts zu holen sei. "Das könnte sich ja aber auch mal ändern." Man behalte die Angelegenheit jedenfalls im Auge. Schließlich gelte der Titel mehrere Jahre.
Abgesehen davon, ob für den Großeinsatz inklusive Krisenstab und Verletzten-Sammelplatz jemals Geld in die Stadtkasse zurückfließt: Wichtig sei es auch, gegen mögliche Nachahmer Zeichen zu setzen. Wenn man solche Partyfolgen nicht von der Allgemeinheit zahlen lasse, sondern den Verantwortlichen die Rechnung schicke, "zeigen wir: 'Das hat Konsequenzen'", sagte van der Horst. Quelle: HNA
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