KORBACH. Im Korbacher Amtsgericht ist der Zusammenstoß eines Personenkraftwagens mit einem Zug der Kurhessenbahn an einem unbeschrankten Bahnübergang zwischen Bad Arolsen und Külte (Wir berichteten) erneut aufgearbeitet worden. Im Mittelpunkt stand ein 33-Jähriger, der sich wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung verantworten musste.
Im Verlauf der Verhandlung am Dienstag, 25. November, wurde erinnert, dass der Mann im Oktober mit seinem Volkswagen den Bahnübergang überquerte, als ein Zug herannahte. Eine Passagierin im Zug wurde verletzt, am Triebwagen entstand ein Schaden von rund 88.000 Euro. Der Angeklagte schilderte, dichter Nebel und hohe Büsche hätten seine Sicht eingeschränkt; Warnsignale habe er nicht bewusst wahrgenommen und den Zug erst im letzten Moment im Nebel erkannt.
Aus Sicht des Lokführers stellte sich der Ablauf anders dar. Der 64-Jährige, seit Jahrzehnten auf der Strecke unterwegs, berichtete, er habe an allen Pfeiftafeln und kurz vor dem Bahnübergang mit langen Warnpfiffen auf den Zug hingewiesen, bevor er eine Schnellbremsung einleitete. Eine junge Reisende beschrieb den Moment des Aufpralls als plötzliches, hartes Rucken; nach Angaben eines Polizeibeamten hatten mehrere Fahrgäste unabhängig voneinander bestätigt, die Warnsignale gehört zu haben.
Die Staatsanwaltschaft sah einen erheblichen Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten an Bahnübergängen und beantragte eine Geldstrafe von 4800 Euro. Die Richterin wertete die Einlassung des Angeklagten als teilweises Geständnis und stufte sein Verhalten zum Unfallzeitpunkt als fahrlässig ein.
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