Liebesbetrug im Internet kostet ein Vermögen

Donnerstag, 05. November 2026 21:58 geschrieben von  Michael Fränkel
Nach einem Liebesbetrug warnt die Polizei im November 2026 vor Geldforderungen durch vermeintliche Internetbekanntschaften. Nach einem Liebesbetrug warnt die Polizei im November 2026 vor Geldforderungen durch vermeintliche Internetbekanntschaften. Foto: Symbolfoto / KI-generiert

SCHWALM-EDER-KREIS. Durch einen perfiden Liebesbetrug im Internet hat ein 62 Jahre alter Mann aus dem Schwalm-Eder-Kreis einen hohen Geldbetrag verloren. Die Polizei warnt vor der als „Love-Scamming“ bekannten Betrugsmasche, bei der Kriminelle gezielt Gefühle und Vertrauen ihrer Opfer ausnutzen.

Vor etwa zwei Jahren lernte der Mann über das Internet eine Frau kennen, die angab, im Ausland zu wohnen. Über mehrere Monate hinweg gelang es der vermeintlichen Bekanntschaft, sein Vertrauen zu gewinnen und eine angebliche Liebesbeziehung aufzubauen. Schließlich bat sie ihn erstmals um finanzielle Unterstützung.

In dem Glauben, der Frau zu helfen und sie bald persönlich treffen zu können, überwies der 62-Jährige nach und nach insgesamt mehrere zehntausend Euro. Erst später wurde er misstrauisch und wandte sich an die Polizei.

Betrüger täuschen Liebe und Vertrauen vor

Beim sogenannten Love-Scamming nehmen Kriminelle über Dating-Portale oder soziale Netzwerke Kontakt zu ihren Opfern auf. Dabei verwenden sie häufig falsche Personalien, erfundene Lebensgeschichten und Bilder anderer Personen.

Über einen längeren Zeitraum bauen die Täter eine vermeintlich vertrauensvolle Beziehung auf. Sobald sie das Vertrauen ihrer Opfer gewonnen haben, beginnen die Geldforderungen. Die Polizei rät deshalb dringend, bei Internetbekanntschaften grundsätzlich vorsichtig zu sein und insbesondere finanzielle Forderungen kritisch zu hinterfragen.

Polizei gibt wichtige Verhaltenstipps

Um sich vor dieser Betrugsmasche zu schützen, empfiehlt die Polizei folgende Maßnahmen:

• Ignorieren – kein Geld überweisen: Auf finanzielle Forderungen von Internetbekanntschaften sollte grundsätzlich nicht eingegangen werden. Weder Geldüberweisungen noch der Kauf von Gutscheinkarten sind ratsam. Bereits veranlasste Zahlungen sollten nach Möglichkeit umgehend rückgängig gemacht werden.

• Sichern – Nachrichten und Belege aufbewahren: Sämtliche Chatverläufe, E-Mails und Überweisungsbelege sollten gesichert werden. Diese Unterlagen können bei späteren Ermittlungen als Beweismittel dienen.

• Blockieren – Kontakt vollständig abbrechen: Betroffene sollten jeglichen Kontakt zu den Betrügern beenden und weder auf Nachrichten noch auf Anrufe reagieren. Sicherheitshalber empfiehlt die Polizei, sich eine neue Telefonnummer und eine neue E-Mail-Adresse zuzulegen.

• Hilfe holen – Strafanzeige erstatten: Wer Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte sich an die Polizei wenden. Eine Strafanzeige ist nicht nur für die Verfolgung der Täter wichtig, sondern kann auch dann von Bedeutung sein, wenn beispielsweise Banken Ansprüche gegen die Geschädigten geltend machen, etwa wegen weitergeleiteter Schecks. Zudem kann die Polizei dabei helfen, die Betrüger wirksam zu blockieren.

Ausführliche Informationen zum Thema Love-Scamming stellt die polizeiliche Kriminalprävention unter folgender Internetadresse zur Verfügung: https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/scamming/ (ots/r)

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