BURGWALD. Gegen das Urteil des Landgerichts Marburg im Verfahren gegen den 29-jährigen Radlader-Fahrer ist Revision eingelegt worden. Nach Angaben der Justiz hat die Verteidigung am 11. März Rechtsmittel eingelegt, damit wurde die Wochenfrist nach der Urteilsverkündung am 4. März eingehalten.
Die 6. Strafkammer des Landgerichts Marburg hatte den Angeklagten am 4. März unter anderem wegen versuchten Mordes in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Das Urteil ist weiterhin nicht rechtskräftig.
Hintergrund ist ein Vorfall am Donnerstagabend, 29. Mai 2025: Nach bisherigen Erkenntnissen war der Mann zunächst in Ernsthausen mit einem Radlader unterwegs und fuhr dort einen Baum um. Kurz darauf befuhr er gegen 20 Uhr die B 252 in Richtung Bottendorf, geriet dabei wiederholt in den Gegenverkehr und stieß mit mehreren Fahrzeugen sowie Leitplanken zusammen. Eine Person wurde leicht verletzt.
Erheblich beschädigt wurden nach Polizeiangaben ein brauner VW Polo und eine schwarze Mercedes E-Klasse am Ortsausgang von Ernsthausen sowie ein blauer Skoda etwa zwei Kilometer weiter. Anschließend bog der Radlader in einen Waldweg ein, wo die Fahrt an einem Teich endete. Die Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden.
Im Einsatz waren die Feuerwehren aus Ernsthausen und Bottendorf, außerdem zwei Notärzte, vier Rettungswagen und fünf Streifenwagen der Polizei. Der Tatverdächtige wurde nach einer medizinischen Untersuchung in Gewahrsam genommen. Am Freitag, 30. Mai 2025, wurde er der Haftrichterin des Amtsgerichts Marburg vorgeführt, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erließ. Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.
Mit der Revision muss die Verteidigung das Rechtsmittel nun begründen. Danach geht das Verfahren an den Bundesgerichtshof, der über die Revision zu entscheiden hat.
Link: Serie von Unfällen auf der B 252 – Festnahme
Link: Nach Radlader-Fahrt in Untersuchungshaft
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