BURGWALD. Die 6. Strafkammer des Landgerichts Marburg hat heute einen 29-jährigen Mann u.a. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen (jeweils tateinheitlich begangen mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Das Gericht folgte damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen der Kammer am Himmelfahrtstag des Jahres 2025 nach erheblichem Alkoholgenuss aus Wut und Frust (im Zuge seiner Überlastung im elterlichen Betrieb) einen Radlader aus diesem Betrieb entwendet und diesen im Straßenverkehr zum Angriff auf mehrere arglose Kraftfahrer des Gegenverkehrs benutzt, in den er den Radlader immer wieder gezielt lenkte.
In der Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende der 6. Strafkammer heraus, dass angesichts der Zahl der gezielten Fahrten in den Gegenverkehr keine Zweifel daran blieben, dass es sich hier nicht um alkoholbedingte Ausfälle handelte, sondern um vorsätzliches Verhalten. Der Angeklagte sei nach den Ausführungen der Sachverständigen zwar nach dem Zweifelssatz (in dubio pro reo) als nur eingeschränkt schuldfähig anzusehen, wobei die Steuerungsfähigkeit jedoch nicht vollständig aufgehoben gewesen sei. Weiterhin betonte der Vorsitzende Richter, dass es sich um großes Glück gehandelt habe, dass niemand zu Tode gekommen sei. In einem der Fahrzeuge habe sich eine Familie mit Kindern befunden. Selbst ohne das besondere Gefahrenpotential durch die Schaufel des Radladers, hätte bereits die Geschwindigkeit tödliche Verletzungen hervorrufen können. Wenngleich die körperlichen Verletzungen der Opfer sich in Grenzen hielten, sei der seelische Schaden groß und die Opfer würden prognostisch noch viele Jahre mit diesen Folgen leben müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Link: Nach Radlader-Fahrt in Untersuchungshaft (2. Juni 2025, mit Fotostrecke)
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