ASP: Teams dürfen Privatgrund absuchen

Dienstag, 01. Juli 2025 22:03 geschrieben von  Michael Fränkel
Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, suchen Teams nun auch auf Privatgrundstücken nach verendeten Wildschweinen. Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, suchen Teams nun auch auf Privatgrundstücken nach verendeten Wildschweinen. Symbolbild: Michael Fränkel / 112-magazin.de

LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG / KASSEL. Teams dürfen ab sofort auch Privatgrundstücke betreten, um tote Wildschweine zu suchen.

Da die Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht nur von lebenden Wildschweinen, sondern auch über Kadaver übertragen werden kann, ist es wichtig, tote Tiere rechtzeitig zu bergen. An der hessischen Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen sind daher bereits Suchtrupps unterwegs, um Kadaver aufzuspüren und fachgerecht zu entsorgen. Damit diese Teams auch private Wiesen, Felder und Wälder betreten dürfen, hat das Regierungspräsidium Kassel eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die auch für den Landkreis Waldeck-Frankenberg gilt.

Städte und Gemeinden entlang der Grenze betroffen

Die Verfügung betrifft Städte und Gemeinden in Waldeck-Frankenberg in einem zehn Kilometer breiten Streifen entlang der Landesgrenze zu NRW. Sie regelt, dass die spezialisierten Hundesuchteams des Landes Hessen auch Privatgrundstücke betreten dürfen, um nach verendeten Wildschweinen zu suchen. Zusätzlich kommen Drohnen zum Einsatz.

„Bisher ist im Landkreis noch kein Fall der Afrikanischen Schweinepest bekannt. Ergänzend zu den Sofort-Maßnahmen des Landes tun daher auch wir alles dafür, um den Eintrag der Tierseuche nach Waldeck-Frankenberg zu verhindern“, betont der Erste Kreisbeigeordnete Karl-Friedrich Frese. Er ruft alle Grundstücksbesitzer auf, die Suchteams bestmöglich zu unterstützen und ihnen Zugang zu gewähren.

Tote Wildschweine umgehend melden

Alle Jäger, Landwirte, Tierhalter und Privatpersonen werden gebeten, tote Wildschweine umgehend dem Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen unter Tel. 05631/9541753 oder per E-Mail zu melden. Die Kadaver sollen nicht berührt werden. Die Bergung und Beprobung erfolgt ausschließlich durch geschultes Fachpersonal.

Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Regierungspräsidiums Kassel.

Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 02. Juli 2025 10:33

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