LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG. Zu Ostern lodern in vielen Ortsteilen wieder die traditionellen Osterfeuer – sichtbare Zeichen, mit denen symbolisch der Winter vertrieben und der Frühling begrüßt werden soll. Der Landkreis Waldeck-Frankenberg weist in diesem Zusammenhang auf wichtige Regeln hin, die die Organisatoren beachten müssen – für mehr Sicherheit und zum Schutz der Natur.
Standort mit Augenmaß wählen
Die Zulässigkeit eines Osterfeuers sollte im Vorfeld stets mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde abgestimmt werden. Geeignete Standorte sind ausschließlich vegetationslose Flächen. Besonders schützenswerte Lebensräume wie Trockenrasen, Hecken, Baumbestände oder Wegraine dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Außerdem gelten verbindliche Mindestabstände:
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100 Meter zu Wohnhäusern, Naturschutzgebieten und Wäldern,
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50 Meter zu Straßen und Bahngleisen,
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35 Meter zu sonstigen Gebäuden, Bäumen, Hecken und Feldrainen.
Im Zweifel sollte fachlicher Rat bei der Kommune eingeholt werden.
Auf Brennstoffe und Tierwelt achten
Das Material darf frühestens eine Woche vor dem Abbrennen angefahren und aufgeschichtet werden. Erfolgt der Aufbau früher, ist vor dem Entzünden ein Umstapeln Pflicht – damit sich eventuell eingenistete Tiere wie Igel oder Vögel rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Als Brennstoffe erlaubt sind nur:
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Reisig
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Astwerk
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unbehandeltes Holz
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Stroh
Verboten und strafbar sind dagegen Abfälle wie Autoreifen, Düngemittelsäcke oder behandeltes Holz.
Brandbeschleuniger sind tabu
Beim Entzünden dürfen keine brennbaren oder giftigen Flüssigkeiten wie Benzin oder Spiritus verwendet werden – sie stellen nicht nur eine Gefahr für die Gesundheit dar, sondern können auch Boden und Grundwasser verunreinigen.
Nach dem Osterfeuer sind alle Überreste – insbesondere Asche und nicht verbranntes Holz – vollständig und sicher zu entsorgen.
Löschwasser muss bereitstehen
Wegen der außergewöhnlich trockenen Witterung in den Monaten Februar und März besteht ein erhöhtes Risiko für Vegetations- und Waldbrände. Veranstalter sind deshalb verpflichtet, besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, damit sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
Erster Kreisbeigeordneter Karl-Friedrich Frese betont die Verantwortung von Städten, Gemeinden und Veranstaltern, ausreichend Löschwasser vorzuhalten – etwa durch wasserführende Feuerwehrfahrzeuge oder landwirtschaftliche Wasser- und Güllefässer vor Ort.