KASSEL/KORBACH. Gleich drei Haftbefehle konnte die Bundespolizeiinspektion Kassel am 20. Oktober in den Bahnhöfen Kassel, Fulda und Gießen vollstrecken.
Den Gang in die Justizvollzugsanstalt Butzbach musste ein 42-jähriger Wohnsitzloser antreten, da er die festgelegte Geldstrafe im Haftbefehl zur Abwendung der Freiheitsstrafe nicht aufbringen konnte. Wegen "Erschleichen von Leistungen" (vgl. §265a StGB) in mehreren Fällen wurde der Mann vom Amtsgericht Hannover in diesem Jahr zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20,- Euro verurteilt. Da er diese nicht bezahlt hat, wurde gegen den Mann ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Hannover erlassen.
Etwas glimpflicher kamen eine 38-jährige Frau aus Gersfeld (Kreis Fulda) und ein 24-jähriger Mann aus Korbach davon. Beide konnten ihre Freiheitsstrafe durch Zahlung der festgelegten Geldstrafe von jeweils 800 Euro und 300 Euro in letzter Sekunde abwenden. Der 24-Jährige war vom Amtsgericht Kassel im Jahr 2019 wegen "Gemeinschaftlicher Urkundenunterdrückung" (vgl. § 274 StGB) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 10 Euro verurteilt worden.
Das Amtsgericht Fulda verurteilte die 38-jährige Frau wegen "Diebstahls" (vgl. § 242 StGB) im Jahr 2020 zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 20 Euro. (ots/r)
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