Internetbetrüger spannen Arbeitslose vor den Karren

Samstag, 15. März 2014 06:43 geschrieben von  Migration

KASSEL. Das für Internetkriminalität zuständige Kasseler Kommissariat ZK 50 warnt vor einer Betrugsmasche, bei denen insbesondere Arbeitssuchende in Internetjobbörsen oder per E-Mail als Paket- oder Finanzagenten angeheuert werden. Doch hinter dem "schnell verdienten Geld von zu Hause aus" stecken Betrüger, die diese Arbeitslosen für ihre kriminellen Machenschaften einspannen.

Wie gehen die Betrüger vor? Die Täter bieten einen Arbeitsvertrag an, bei dem der Arbeitssuchende als angeblicher Angestellter bequem von zu Hause aus seine Tätigkeit frei gestalten und dabei noch ein hohes Einkommen erzielen kann. Der Arbeitssuchende muss hierbei lediglich seine Anschrift als Empfängeranschrift für Warenlieferungen zur Verfügung stellen, die angelieferten Pakete dann mit einem anderen Adressaufkleber versehen oder die Ware umpacken und dann regelmäßig weiter ins Ausland versenden.

Um die Glaubwürdigkeit zu untermauern, wird dem vermeintlich Angestellten ein Arbeitsvertrag übermittelt, der den Eindruck der Seriosität erwecken soll. Die erste große Überraschung stellt sich nach Angaben der Ermittler wenige Wochen später ein. Dann flattern nämlich die ersten schriftlichen Mahnungen der Internet-Händler oder der von ihnen beauftragten Inkasso-Büros in den Briefkasten. Denn die Waren stammen aus betrügerischen Einkäufen. Bei den Online-Einkäufen wird als Lieferanschrift die des angeworbenen Opfers angeführt. Da die Abbuchungen von den Konten der betrügerisch eingesetzten Kontoverbindungen storniert werden, halten sich die Internet-Händler an die jeweiligen Empfänger der Lieferung.

Die zweite Überraschung folgt dann, wenn dann die Polizei vor der Tür steht und den angeblich Angestellten erklärt, dass gegen sie Ermittlungen wegen Geldwäsche aufgenommen wurden. Denn nach dem Geldwäsche-Paragraphen 261 im Strafgesetzbuch handelt strafbar, wer rechtswidrig erlangte Vermögenswerte ins Ausland verschickt oder sie auf andere Weise verschwinden lässt, selbst wenn dies wie in diesen Fällen aus Sicht der angeheuerten Arbeitssuchenden fahrlässig geschieht.

"Auch sogenannte Finanzagenten, die anstelle der Anschrift ihr Bankkonto zur Verfügung stellen, um statt Pakete Gelder weiter zu versenden, handeln ebenso haftbar wie strafbar", klärt Kriminalhauptkommissar Rainer Franke vom auf. Von derlei Angeboten solle man also lieber die Finger lassen, rät die Polizei.

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