WALDECK. Hohe Temperaturen haben einen SUV-Fahrer am Donnerstag dazu veranlasst, während seiner Abwesenheit den Motor laufenzulassen - als Grund gab der Frankfurter an, er hab sich um das Wohlergehen seines Hundes gesorgt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hatte der Fahrer seinen Mercedes-Benz in der Mittagszeit auf einem Parkplatz zwischen Nieder-Werbe und der Sperrmauer abgestellt und den Motor laufen lassen, weil die Klimaanlage sonst nicht funktioniert. Nach etwa einer Stunde sei der Besitzer zum Auto zurückgekehrt und war mit seinem Hund kurz Gassi gegangen - den Hundehaufen habe der Mann auch nicht weggemacht, vielmehr zeigte er sich entrüstet über die Frage, weshalb er unnötig die Luft mit seinem Diesel verpestet habe. Erst die Aussage des Zeugen, die Polizei rufen zu wollen, brachte den Fahrer dazu, die Örtlichkeit zu verlassen.
In der Straßenverkehrsordnung steht: Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Das heißt, wer den Motor eines stehenden Fahrzeuges laufen lässt, nur um das Auto zu wärmen oder zu kühlen, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld dafür beträgt laut Bußgeldkatalog 2020 exakt 80 Euro.
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