Gericht vertagt Verhandlung: Ohne Führerschein im Auto?

Mittwoch, 28. März 2012 06:18 geschrieben von  HNA

FRANKENBERG. Hat ein 20-Jähriger aus dem Frankenberger Land sein Auto ohne Führerschein und Versicherungsschutz gelenkt? Mit dieser Frage befasste sich am Dienstag das Marburger Amtsgericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, im September vergangenen Jahres das auf ihn zugelassene Fahrzeug gefahren zu haben, obwohl seit August kein Versicherungsschutz mehr bestand. In Besitz einer Fahrerlaubnis sei er auch nicht gewesen. Doch: Weil ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle, auf dessen Aussage sich die Anklage stützt, keine genauen Angaben machen konnte, musste der Prozess vertagt werden, um weitere Zeugen zu laden. Er wird am 10. April fortgesetzt.

Der Angeklagte bestreitet die Straftaten. Vielmehr habe er das Auto seiner Freundin überlassen, die zugesagt habe, sich um die Versicherung zu kümmern. Als er dann Post von der Zulassungsstelle bekommen habe, dass das Kennzeichen entstempelt werden solle, sei er mit dem Bus zu ihr gefahren, damit sie das Auto zu ihm nach Hause fährt. Er habe lediglich auf dem Beifahrersitz gesessen. Die Mutter der Frau sei hinterher gefahren und habe ihre Tochter sofort wieder mitgenommen. Er habe noch einige Dinge aus dem Fahrzeug genommen, dann sei ihm vor der Haustür der Zeuge begegnet.

Dieser hatte ausgesagt, er habe den Angeklagten mit dem Auto vorfahren sehen – eine Schlussfolgerung, wie sich jetzt herausstellte. Wie der Landkreis-Mitarbeiter berichtete, sei er zum Wohnsitz des Angeklagten gefahren, um das Fahrzeug stillzulegen. Tatsache sei es, dass dieses nicht da gewesen sei. Er habe dann geklingelt und die Mutter des Mannes habe geöffnet und gesagt, ihr Sohn sei mit dem Auto unterwegs. Das habe sie klar und deutlich gesagt, betonte der Zeuge auch auf den Hinweis der Verteidigung, die Frau spreche sehr schlecht Deutsch.

Dann sei der junge Mann um die Ecke gekommen. Ob er das Fahrzeug gelenkt habe, habe er nicht gesehen. Das Auto habe jedoch um der Ecke jetzt auf dem Parkplatz gestanden.

Quelle: HNA

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