FRANKENBERG. Ein Landwirt aus dem Frankenberger Land verursachte im Sommer 2019 einen Verkehrsunfall, weil sein Blinker nicht funktionierte - jetzt stand er vor Gericht.
Wie die HNA in ihrer Online-Ausgabe mitteilt, muss ein Landwirt aus dem Frankenberger Land 4000 Euro Geldstrafe zahlen, weil er am 24. Juni 2019 mit seinem Traktor beim Abbiegen auf der Bundesstraße 252 in Richtung Viermünden einen Verkehrsunfall verursacht haben soll. Dabei war ein Autofahrer, der den Schlepper samt Heuwender gerade überholen wollte, lebensbedrohlich verletzt worden.
Der Vorwurf laut Anklage: Die Blinker am Anhänger des Traktors seien während des Abbiegevorgangs nicht funktionstüchtig gewesen, sodass der Autofahrer beim Überholen nicht erkennen konnte, dass der Landwirt nach links auf einen Feldweg abbiegen wollte.
Der 58-jährige Autofahrer verlor beim Ausweichen die Kontrolle über seinen Wagen und prallte mit der Fahrerseite gegen einen Baum. Der Mann wurde eingeklemmt und musste von den Einsatzkräften mit hydraulischem Schneidwerkzeug aus dem zerstörten Wagen befreit werden. Anschließend wurde er mit dem Rettungshubschrauber ins Uniklinikum Marburg geflogen und lag im Koma.
Bei der Verhandlung im Frankenberger Amtsgericht konnte er aufgrund seiner anhaltenden Verletzungen nicht vernommen werden. Stattdessen äußerte sich der Landwirt zum Unfallhergang. Er sei sich sicher, dass die Blinklichtanlage an seinem Heuwender funktionierte. Noch am Morgen des Unfalltages sei er mit dem Gespann unterwegs gewesen, da habe es keine Auffälligkeiten gegeben. "Am Abend vorher habe ich die Blinker am Anhänger angeschlossen und mit einem Mitarbeiter kontrolliert, da hat alles geklappt", sagte der 60-Jährige vor Gericht. Dass der Blinker dann am Vormittag nicht mehr funktionierte, könne er nicht nachvollziehen.
Laut Gutachter war die Blinklichtanlage kurz vor dem Unfall allerdings nicht angeschlossen. Dass der Stecker durch den Unfall abgezogen oder die Verbindungskabel dabei so stark beschädigt wurden, dass sie nicht mehr funktionstüchtig waren, schloss er aus. Allerdings: Der Autofahrer soll vor dem Abbiegevorgang des Landwirts noch eine Vollbremsung eingeleitet haben – und das, obwohl der Traktor mit mäßiger Geschwindigkeit am rechten Fahrbahnrand fuhr. Der Gutachter vermutet, dass der Autofahrer nach links gefahren sei und dann zu spät die Blinkleuchte des Traktors – nicht des Anhängers – entdeckte. Der Geschädigte ließ für die Verhandlung ausrichten, dass es „nicht in seinem Sinne“ sei, dass der Angeklagte eine Strafe bekomme. (HNA)
Link: Unfall auf B 252: 58-Jähriger schwerverletzt, Hubschrauber im Einsatz (24.06.2020)