MEDEBACH/WINTERBERG. Fünfeinhalb Monate nach einem schweren Verkehrsunfall bei Winterberg hat das Amtsgericht Medebach einen 44 Jahre alten Mann aus Waldeck-Frankenberg zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt. Das erklärte Richter Ralf Fischer, Direktor des Amtsgerichts, am Freitag gegenüber der HNA.
Nach Überzeugung des Gerichtes hatte der Angeklagte am 4. März dieses Jahres auf der Bundesstraße 480 bei Winterberg einen folgenschweren Unfall mit insgesamt elf Verletzten verursacht. Drei Rettungshubschrauber waren damals im Einsatz.
Die Staatsanwaltschaft Arnsberg hatte den Mann wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Sekundenschlaf war vermutlich die Ursache dafür, dass der 44-Jährige mit einem Firmenwagen, in dem auch ein 22-jähriger Kollege saß, in einer langgezogenen Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geriet. Dort prallte der Wagen mit einem voll besetzten Auto aus den Niederlanden zusammen. Ein nachfolgender Wagen, besetzt mit belgischen Urlaubsgästen, fuhr noch auf den niederländischen Wagen auf. Mehrere Personen waren eingeklemmt und mussten von der Feuerwehr mit der Rettungsschere befreit werden. Auch der mutmaßliche Verursacher und sein Beifahrer wurden verletzt.
Junge Frau nach Unfall querschnittgelähmt
Die Frau und eine Tochter des niederländischen Pkw-Fahrers schwebten lange in akuter Lebensgefahr. Die 27-jährige Tochter ist seit dem Unfall querschnittgelähmt. Die Ehefrau des niederländischen Fahrers erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Beide sind bis heute in stationärer Behandlung.
Nach der Befragung von vier Zeugen und den Ausführungen eines Gutachters war für den Richter klar: "Der Angeklagte ist definitiv eingeschlafen". Anders sei der Unfallhergang technisch und vom Gesamterscheinungsbild nicht zu erklären. Auch der Beifahrer habe geschlafen. Das Gutachten ergab, dass beide Autos mit jeweils 75 Stundenkilometern nahezu frontal ineinander gekracht seien. Daraus resultieren auch die schweren Verletzungen.
Der Fahrer des niederländischen Wagens habe den Unfall "sehr ruhig und sachlich" geschildert, obwohl ja seine Frau und eine Tochter schwer verletzt wurden, sagte Richter Fischer. Er bedauerte, dass "bis heute kein Schmerzensgeld an die Opfer gezahlt wurde". Nun solle ein zivilrechtliches Verfahren gegen die Haftpflichtversicherung des Verursachers folgen. "Der Angeklagte hat sich geständig gezeigt. Er bedauert das Geschehene zutiefst", sagte Richter Fischer.
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