STORMBRUCH. Gut zwei Monate, nachdem Schrotkugeln ein fahrendes Auto trafen, hat die Untere Jagdbehörde gegen den Schützen ein Bußgeld verhängt. Ein Vorsatz sei dem Jäger aus dem Hochsauerlandkreis nicht nachzuweisen, hieß es.
Mitte Januar hatte ein Mann aus der Großgemeinde Diemelsee während der Fahrt von Stormbruch nach Bontkirchen ein prasselndes Geräusch in seinem Wagen vernommen. Der Mann stoppte seinen Wagen auf dem nächsten Parkplatz und wollte sich vergewissern, was die ungewöhnlichen Geräusche ausgelöst hatte. Nachdem er ausgestiegen war, bemerkte der Mann einen Jäger, der auf einem Acker mit einer Schrotflinte auf Krähen anlegte. Schnell war klar, dass Schrot den fahrenden Wagen getroffen hatte. Der Autofahrer informierte die Polizei und die Untere Jagdbehörde beim Landkreis über den Vorfall. Eine Streifenwagenbesatzung nahm die Personalien des Jägers aus dem Hochsauerlandkreis auf.
"Menschen in Gefahr gebracht"
Eine Anhörung des Jägers durch die Untere Jagdbehörde ergab, dass der Schütze über einen gültigen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte verfügt, die Jagd auf Krähen bei dem zuständigen Jagdrechtsinhaber angezeigt hatte und Krähen zu der Zeit bejagt werden durften. Der Mann sei auf einem Acker vor dem Wald den Krähen offenbar gefolgt und habe dabei die Nähe zur Straße außer Acht gelassen, erklärte Helmut Möller von der Unteren Jagdbehörde auf Anfrage von 112-magazin.de. Zwar hätte bei der Entfernung niemand durch Schrotkugeln verletzt oder gar getötet werden können, dennoch habe der Jäger durch sein Verhalten Menschen in Gefahr gebracht. "Es hätte durchaus passieren können, dass sich ein Autofahrer beim Niederprasseln der Schrotkugel so sehr erschreckt, dass es zu einem Unfall kommt", sagte Möller. Von einem vorsätzlichen Handeln könne aber nach Ergebnis der Untersuchungen nicht die Rede sein.
Dies habe die hiesige Behörde zu einem Bußgeld veranlasst - zu dem Vorfall war es auf Waldeck-Frankenberger Gebiet gekommen. Außerdem sei die für den Jäger zuständige Behörde in Meschede über die Sache informiert worden. Diese habe darüber zu entscheiden, ob der Waidmann eventuell Jagdschein und Waffenbesitzkarte abgeben muss. Fälle wie den aktuellen "haben wir zum Glück so gut wie nie", sagte Möller.
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