Neue Wildschadenregelung

Dienstag, 05. Februar 2013 18:11 geschrieben von  Migration

DIEMELSEE. Die Gemeinde Diemelsee wird im Rahmen des neuen hessischen Jagdgesetzes eine Berechnung der Verwaltungskosten bei Wild- und Jagdschäden vornehmen. Bislang war dieser Dienst kostenlos. Wie Rainer Fischer von der Gemeinde Diemelsee auf Nachfrage von 112-magazin.de  mitteilte, werden pro 15 Minuten 12,55€ berechnet. Das sind immerhin gut 50,-€ pro Stunde. Ob die Anfahrtskosten  noch dazukommen, ist bis jetzt nicht bekannt. Die amtlichen Wildschadenschätzer der Gemeinde Diemelsee, Martin Vollbracht aus Giebringhausen und Kurt Biederbick aus Sudeck sind mit der Aufgabe betraut das neue Gesetz zum 01.April 2013 umzusetzen. Die Kosten für die Wildschadenschätzung wird in Zukunft derjenige bezahlen, der den Schätzer bestellt hat, so Kurt Biederbick gegenüber 112-magazin.de.

Gerade vor dem Hintergrund, dass der Schwarzwildbestand immer mehr zunimmt, rät Kurt Biederbick zur Besonnenheit bei Jagdpächtern und Landwirten. Zumindest kann man ausschliessen, dass die Schätzer ab 01. April wegen 15,-€  Wildschaden gerufen werden, da die Kosten des Schätzens erheblich teurer sind. Miteinander statt gegeneinander sollte die Devise heißen.

Die Fotos zeigen Wiesenschäden durch Schwarzwild in der Gemarkung Rhenegge und Stormbruch im Januar und Februar 2013.

 

 

Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 05. Februar 2013 19:30

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