Schnee und Eis: "Blindfahrt" verboten

Freitag, 21. Dezember 2012 05:59 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Vor allem "Laternenparker" haben mit Schnee und Eis immer wieder Probleme: Bevor die Fahrt nämlich beginnen kann, müssen alle Scheiben an Auto von der "weißen Pracht" befreit werden.

"Zugegeben, eine Arbeit, die häufig kalte Finger mit sich bringt, aber dennoch unvermeidbar ist", sagte ein Polizeisprecher. Denn für die Autofahrer müsse ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein. Bei der Frontscheibe muss den Angaben zufolge mindestens der Scheibenwischerbereich eis- und beschlagfrei sein. "Auf gar keinen Fall ausreichend sind Handteller große Gucklöcher und Sehschlitze".

Das Warmlaufenlassen des Motors, bis die Scheiben frei sind, ist übrigens gesetzlich verboten und schadet zudem dem Motor. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

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Zuletzt bearbeitet am Freitag, 21. Dezember 2012 11:32

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