Dumm gelaufen: Täter ruft bei Polizeistation an

Sonntag, 21. Oktober 2012 11:05 geschrieben von  Migration

BAD AROLSEN. Einen schnellen Fahndungserfolg hatten Beamte der Polizeistationen Bad Arolsen und Korbach in der Nacht zum Sonntag. Zwei Zeugen und der Täter selbst meldeten sich auf der Station.

Kurz vor 2 Uhr war auf der Polizeistation in Bad Arolsen ein 34-jähriger Lkw-Fahrer aus Bromskirchen erschienen und hatte den Beamten mitgeteilt, dass er gesehen habe, dass bei einer Tankstelle in der Korbacher Straße in Bad Arolsen die Glastüren des Eingangs eingeschlagen worden seien. Außerdem konnte der aufmerksame Zeuge der Polizei noch einen Hinweis auf einen schwarzen Polo geben, der möglicherweise mit dem Einbruch in Verbindung stehen könnte.

Vor Ort stellten die Beamten fest, dass ein Tresor in einem Nebenraum geöffnet worden war.

Kurz nach 2 Uhr erhielt die Polizei den entscheidenden Hinweis auf den schwarzen Polo. Der Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes hatte in der Nähe des Berufsbildungswerkes zwei Männer überrascht. Sie hatten nach Polizeiangaben versucht, mehrere Geldkassetten aufzubrechen. Als sie den Sicherheitsmann sahen, flüchteten sie mit dem Polo. Der Sicherheitsmitarbeiter konnte jedoch das Kennzeichen ablesen. Schnell stellte die Polizei fest, dass der Halter bereits einschlägig polizeibekannt war.

Gegen 2.30 Uhr meldete sich genau diese Person bei der Polizei und teilte mit, dass ihr das Fahrzeug gestohlen worden sei. Mit dieser offensichtlichen Schutzbehauptung kam der 21-jährige aus Diemelstadt bei den Polizisten jedoch nicht durch. Er wurde vorläufig festgenommen und gestand in seiner Vernehmung den Tankstelleneinbruch. Zusammen mit dem 21-jährigen wurden noch ein 17-jähriger und eine 13-jährige aus Bad Arolsen vorläufig festgenommen, die ebenfalls an dem Tankstelleneinbruch beteiligt gewesen waren und "Schmiere" gestanden hatten.

Das erbeutete Bargeld hatten sie auf einem Firmengelände versteckt. Die Polizei stellte es sicher. Alle Beteiligten wurden wieder entlassen, müssen sich aber auf ein Strafverfahren wegen schweren Einbruchsdiebstahls gefasst machen.

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