BAD WILDUNGEN. Weil sie verbotene technische Veränderungen an einem Motorroller vermuteteten, haben Polizisten den 22 Jahre alten Fahrer der Maschine gestoppt. Der war alkoholisiert und nicht im Besitz eines Führerscheins.
Einer Streifenwagenbesatzung fiel der Motorroller in der Nacht zu Dienstag gegen Mitternacht am Übergang von Brunnenallee zur Brunnenstraße auf. Die Polizisten stoppten den Fahrer, weil sie es wegen der relativ hohen Geschwindigkeit für möglich hielten, dass der 50er Roller "frisiert" sein könnte.
Doch diese Vermutung rückte rasch in den Hintergrund. Denn als die Beamten mit dem 22 Jahre alten Fahrer aus Bad Wildungen sprachen, schlug ihnen eine Alkoholfahne entgegen. Ein Atemalkoholtest zeigte einen deutlichen Wert an. Die Polizisten ordneten daraufhin eine Blutentnahme an und wollten den Führerschein sicherstellen - der junge Mann verfügt aber den Angaben zufolge überhaupt nicht über eine Fahrerlaubnis.
Gegen den jungen Wildunger erging Strafanzeige. Er muss sich nun wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Immerhin: Die Überprüfung des Rollers ergab, dass dieser nicht "aufgemotzt" war.