Schmuggler am Flughafen gefasst

Samstag, 13. Dezember 2025 11:17 geschrieben von  Michael Fränkel
Am 11. Dezember 2025 entdeckten Zöllner über 11.000 Diamanten im Gepäck. Am 11. Dezember 2025 entdeckten Zöllner über 11.000 Diamanten im Gepäck. Foto: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main

FRANKFURT AM MAIN. Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, des Zollfahndungsamts und der Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main vom 12. Dezember 2025.

Bei einer zollrechtlichen Kontrolle eines Reisenden stießen Zöllnerinnen und Zöllner am Frankfurter Flughafen am Donnerstag auf insgesamt 11.276 Diamanten, die der Mann in seinem Gepäck mit sich führte. Zuvor waren die Edelsteine im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle aufgefallen. Daraufhin nahm die Bundespolizei diese in Verwahrung und informierte den Zoll über den Fund.

Im doppelten Boden seines Handgepäckkoffers hatte der aus Angola reisende Mann die Rohdiamanten in zwei Tüten versteckt, ohne diese vorschriftsgemäß gegenüber dem Zoll bei der Einreise anzumelden. Zudem konnte er das zwingend erforderliche Begleitzertifikat für Diamanten, das sogenannte Kimberley-Zertifikat, nicht vorweisen. Dieses Zertifikat bestätigt, dass es sich bei den eingeführten Edelsteinen nicht um sogenannte „Blutdiamanten“ handelt.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main übernahmen die hinzugerufenen Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts die Ermittlungen und nahmen den 53-jährigen Mann fest. Sichergestellt und händisch gezählt wurden die Rohdiamanten anschließend von den Einsatzkräften.

Gestern wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt, der entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft anordnete. Nun muss er sich wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsrecht verantworten. Zudem wird ihm die Hinterziehung von Einfuhrabgaben für die geschmuggelten Rohdiamanten vorgeworfen. Endgültig festgestellt werden kann der hierbei entstandene Steuerschaden erst nach entsprechender gutachterlicher Beurteilung der Edelsteine. Weiterhin dauern die Ermittlungen an.

Zusatzinformationen: Rohdiamantensendungen aus einem Nicht-EU-Staat

Hintergrundinformationen In den 1990er Jahren kristallisierte sich heraus, dass die auf dem afrikanischen Kontinent geführten Bürgerkriege insbesondere durch illegal geschürfte Diamanten finanziert wurden (sogenannte „Blutdiamanten“). Um den illegalen Handel mit Diamanten zu unterbinden und die Bürgerkriege zu beenden, einigten sich mehrere Diamanten produzierende Länder aus dem südlichen Afrika auf ein internationales Zertifikationssystem für den Diamantenhandel.

Seit 2002 sind die Regelungen des sogenannten Kimberley-Prozesses in Kraft. Inzwischen nehmen hieran mehr als 50 Staaten beziehungsweise Staatengemeinschaften wie die Europäische Union, aber auch Vertreter der Industrie und Nichtregierungsorganisationen teil. Daher ist die Ein- oder Ausfuhr von Rohdiamanten nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Unter welchen Voraussetzungen ist die Einfuhr von Rohdiamanten zulässig? Zulässig ist die Einfuhr von Rohdiamanten nur aus Staaten, die am Kimberley-Prozess teilnehmen und wenn die Sendung von einem gültigen Zertifikat begleitet wird. Außerdem müssen sich die Diamanten in einem von der zertifizierenden Stelle verschlossenen Behältnis befinden. (ots/r)

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