DIEMELSEE. Mit seinem IHC hat ein Mann aus der Gemeinde Diemelsee am Oldtimertreffen in der Gemarkung Giebringhausen teilgenommen - Während der Fahrt wurde der Traktorliebhaber von der Polizei angehalten.
Ereignet hat sich der Vorfall am Sonntagnachmittag (16. August) auf der Landesstraße 3082 zwischen Giebringhausen und Sudeck, wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt. Gegen 17.30 Uhr war die Streifenwagenbesatzung, von einem Einsatz in Willingen kommend, auf der besagten Landesstraße in Richtung Sudeck unterwegs, als in einer Talsenke ein IHC mit einem zur Personenbeförderung umgebauten Anhänger (Planwagen) vor den Beamten auftauchte. An dem Gespann war ein Schild mit 6 km/h angebracht, allerdings war das Gespann deutlich schneller unterwegs, daher wurde der Fahrer des Gespanns angehalten, um die Sachlage zu klären.
Hierbei ergaben sich Verdachtsmomente einer Alkoholfahrt, ein durchgeführter Atem-Alkoholtest ergab dann auch einen deutlich zu hohen Promillegrad. Im Zuge der Auswertung wurde der Diemelseer ins Krankenhaus befördert, dort musste er sich einer Blutentnahme unterziehen. Im Rahmen weiterer Ermittlungen muss der Fahrer des IHC mit dem Vorwurf eines Zulassungsdeliktes und den daraus resultierenden Weiterungen rechnen.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass Schlepper mit einem 6 km/h Schild diese Grenze nicht überschreiten dürfen. Der Gesetzgeber hat deutliche Linien gezogen, die bei nicht Einhaltung strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Die Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h muss konstruktiv im Fahrzeug festgelegt sein (z. B. durch Getriebesperren oder einen gedrosselten Motor). Es reicht nicht aus, einen schnellen Traktor nur langsam zu fahren oder ein 6-km/h-Schild anzubringen.
Eintragung: Die Eigenschaft als 6-km/h-Fahrzeug muss in den offiziellen Fahrzeugpapieren vermerkt sein
Zweckbindung: Das Fahrzeug muss nach seiner Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein.
Führerschein: Sie benötigen keinen Führerschein, das Mindestalter liegt jedoch bei 15 Jahren.
Zulassung und Steuern: Echte 6-km/h-Schlepper sind zulassungsfrei, kennzeichenfrei und steuerfrei.
Verkehrssicherheit: Das Fahrzeug muss betriebssicher sein; bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist eine funktionierende Beleuchtung erforderlich.
Hinweise zu Versicherungsleistungen können Interessierte z. B. bei jeder LVM-Versicherungsagentur erfragen.
-Anzeige-








