Bedrohung mit Spielzeugpistole - Jugendlicher löst Einsatz aus

Dienstag, 31. März 2026 17:19 geschrieben von  Michael Fränkel
In der Frankenberger Fußgängerzone bedrohte ein Jugendlicher mehrere Passanten mit einer Spielzeugpistole. In der Frankenberger Fußgängerzone bedrohte ein Jugendlicher mehrere Passanten mit einer Spielzeugpistole. Foto: Symbolfoto / KI-generiert

FRANKENBERG. In der Frankenberger Fußgängerzone hat ein 15-Jähriger am Montagnachmittag mehrere Passanten mit einer Pistole bedroht. Einige der Bedrohten flüchteten in Geschäfte. Wenige Minuten später nahm die Polizei den Jugendlichen fest.

Gegen 17.50 Uhr gingen bei der Polizei Frankenberg mehrere Meldungen ein, wonach ein Jugendlicher Passanten in der Fußgängerzone mit einer Pistole und verbal bedroht habe. Sofort zum Einsatzort entsandte Streifen trafen den Tatverdächtigen nur wenige Minuten nach Eingang der Meldungen in der Fußgängerzone an und nahmen ihn fest.

Bei dem 15-Jährigen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf fanden die Beamten eine Spielzeugpistole, die sichergestellt wurde. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Jugendliche vorläufig festgenommen und in eine Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatte der 15-Jährige mehrere Passanten mit der sichergestellten Spielzeugpistole bedroht. Zu keiner Zeit bestand für die bedrohten Personen eine konkrete Gefahr.

Ermittelt wird gegen den Jugendlichen nun wegen des Verdachts der Bedrohung. Weil es sich bei der sichergestellten Spielzeugpistole um eine sogenannte Anscheinswaffe handelt, wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Im Zusammenhang mit dem Einsatz weist die Polizei nochmals auf die Gefahren hin, die vom Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen ausgehen können. Oft sind diese Imitate nicht sofort als Spielzeugwaffen zu erkennen. Polizeikräfte müssen deshalb im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und damit gefährliche Waffen handelt.

Aus Gründen der Gefahrenabwehr und zum Schutz Dritter muss die Polizei in solchen Situationen sofort einschreiten. Unbedachte Handlungen des Waffenträgers können im schlimmsten Fall einen polizeilichen Schusswaffengebrauch auslösen.

Eindringlich warnt die Polizei daher vor solchen gefährlichen Aktionen. Auch Spielzeugwaffen sollten nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Sehen sie echt aus, steht sogar ein Verstoß gegen das Waffengesetz wegen des Führens einer Anscheinswaffe im Raum. Zudem werden andere Menschen stark verunsichert oder gar verängstigt.

Mögliche weitere Geschädigte und Zeugen werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei in Korbach unter der Telefonnummer 05631 9710 zu melden. (ots/r)

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