HESSEN. Hessen baut seine Maßnahmen gegen sexualisierte Deepfakes und andere KI-gestützte Manipulationen mit Nachdruck aus. Innenminister Roman Poseck und Justizminister Christian Heinz stellten dazu gemeinsam mit dem Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamts, Daniel Muth, und dem Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, Benjamin Krause, neue Schritte vor.
Sexualisierte Deepfakes und andere KI-gestützte Manipulationen schaffen nach Einschätzung der Landesregierung eine neue Form digitaler Gewalt. Sie verletzen Persönlichkeitsrechte, entwürdigen Betroffene öffentlich und erschüttern das Vertrauen in die Echtheit digitaler Inhalte. Die aktuelle Debatte um digitale Gewalt führt nach Auffassung der Landesregierung mit neuer Deutlichkeit vor Augen, welche Entwicklung sich inzwischen entfalten kann. Hessen zieht daraus nach eigenen Angaben klare Konsequenzen und baut seine Maßnahmen gegen Deepfakes deutlich aus.
Verbesserungsmöglichkeiten erkennen und Kompetenzen erweitern
Innenminister Roman Poseck erklärte im Hessischen Landeskriminalamt: Durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz sei es mittlerweile möglich, täuschend echte Bild- und Videoinhalte zu erzeugen. Innerhalb kürzester Zeit könnten Personen ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung in pornografische oder sexualisierte Inhalte eingefügt werden. Dabei handele es sich nicht um geschmacklose Streiche. Diese Form digitaler Gewalt verletze Betroffene und könne auch gravierende psychische, soziale und berufliche Folgen nach sich ziehen. Sexualisierte Deepfakes könnten immer einfacher und kostengünstiger erstellt werden. Das senke die Hemmschwelle für Täter. Opfer könnten mit Rufschädigung, Erpressung oder sozialer Ausgrenzung konfrontiert werden.
Die aktuelle Debatte um digitale Gewalt habe man zum Anlass genommen, die polizeilichen Maßnahmen zu prüfen, Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen und Kompetenzen zu erweitern. Die Kompetenzen der Polizei sollten gestärkt, Fachwissen und Zuständigkeiten gebündelt, der Opferschutz ausgebaut sowie Prävention und technische Aufklärung mit Nachdruck vorangetrieben werden. Konkret solle eine Zentrale Ansprechstelle im Hessischen Landeskriminalamt die polizeiliche Bearbeitung des Phänomens bündeln. Ergänzend dazu solle ein landesweites Lagebild implementiert werden, um Ermittlern eine Übersicht über Fälle sexualisierter Deepfakes zu geben. Die Polizei solle geschult und Fachwissen innerhalb der Polizei aufgebaut werden. Moderne Technik solle die Ermittler künftig bei der Detektion von Deepfakes unterstützen. Zudem solle der Schutz von Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt werden. Ein landesweites Kompetenznetzwerk „Deepfake“ durch regionale Präventionsstellen solle aufgebaut werden. Daneben würden bewährte Präventionsprogramme wie das Format „Digital Natives“ und das Netzwerk gegen Gewalt um diesen Phänomenbereich erweitert. Klar sei: Die hessische Polizei nehme Fälle digitaler Gewalt ernst. Sie baue ihre Kompetenzen aus, um vor allem Opfer besser beraten zu können.
Folgende Maßnahmen setzt das Innenministerium kurzfristig um:
- Zentrale Ansprechstelle: Zum 1. April richtet das Hessische Landeskriminalamt eine zentrale Ansprechstelle für Deepfakes ein. Als zuständige Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere im Bereich Cybercrime, koordiniert sie hessenweit die interdisziplinäre Zusammenarbeit und strukturiert die polizeiliche Bearbeitung des Phänomens. Zugleich wird durch die bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität geschaffene neue Einheit zur Bekämpfung digitaler Gewalt ein regelmäßiger und enger Austausch zwischen Polizei und Justiz sichergestellt.
- Landesweites Lagebild: Die Ansprechstelle erstellt ein landesweites Lagebild, das schrittweise aufgebaut und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Es schafft die Grundlage für neue Auswerteparameter in der Polizeilichen Kriminalstatistik und rückt ein bislang oft anonym im Internet auftretendes Phänomen stärker in den Fokus der Ermittlungsarbeit. Den Ermittlern gibt es damit einen Überblick über die Fälle.
- Polizeiinterner Kompetenzaufbau: Das Hessische Landeskriminalamt priorisiert den Ausbau von Fachwissen innerhalb der Polizei. Es stellt einheitliche Informationen für den Wach- und Streifendienst sowie die Anzeigenaufnahme bereit und entwickelt Handlungsempfehlungen für Geschädigte, insbesondere zur Beweissicherung und zu Löschmöglichkeiten.
- Deepfake-Analyse-Tools: Die Polizei Hessen führt kurzfristig eine Marktsichtung durch und bewertet bestehende Softwarelösungen zur Erkennung von Deepfakes auf Landes- und Bundesebene. Ziel ist es, Ermittler mit leistungsfähiger Technik bestmöglich zu unterstützen.
- Stärkung von Opferschutz und Prävention: Opfer von Deepfake-Straftaten sollen sensibel, fachlich fundiert und umfassend betreut werden. Gleichzeitig setzt die Polizei auf sichtbare, zielgruppenorientierte Präventionsangebote, um Bürger zu schützen und Tatgelegenheiten frühzeitig zu reduzieren. Konkret vertieft die Anlauf- und Beratungsstelle bei Hass und Hetze im Netz ihre Beratungskompetenz insbesondere zu digitaler Frauenfeindlichkeit und sexualisierten Deepfakes und informiert verstärkt über rechtliche Handlungsmöglichkeiten. Zudem baut das Hessische Landeskriminalamt gemeinsam mit regionalen Präventionsstellen ein landesweites Kompetenznetzwerk „Deepfake“ auf. Bestehende Präventionsprogramme werden gezielt erweitert. So integriert die Polizei Hessen das Thema Deepfakes in etablierte Formate wie „Digital Natives“, Elternveranstaltungen des Netzwerks gegen Gewalt sowie digitale Präventionsmessen und Aktionstage wie den Safer Internet Day. Darüber hinaus werden Präventionsbotschaften verstärkt über soziale Netzwerke verbreitet, um insbesondere jüngere Zielgruppen direkt zu erreichen und für Risiken zu sensibilisieren.
Justizminister Christian Heinz betonte bei der Pressekonferenz, man handele schon jetzt. Die neue Einheit „Digitale Gewalt“ werde konsequent gegen digitale Gewalttäter vorgehen und ihre Expertise weiter ausbauen. Die Staatsanwaltschaften würden geschult und der nötige Wissensaustausch organisiert. Mit der neuen Beauftragten für die Verfolgung von Straftaten mit frauenfeindlichem Hintergrund werde eine Ansprechperson für alle Gewalttaten geschaffen, die Frauen erleiden müssen.
Der Bundesrat hatte bereits in der vergangenen Wahlperiode einen Gesetzentwurf zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes in den Deutschen Bundestag eingebracht, der nicht aufgegriffen wurde. Der Gesetzentwurf wurde dem neu gewählten Bundestag erneut vorgelegt. Initiativen, die Frauen besser vor digitaler Gewalt und Deepfakes schützen, werde man selbstverständlich unterstützen, sagte Justizminister Christian Heinz.
Das Justizministerium wird folgende erste Maßnahmen auf den Weg bringen:
- Neue Einheit „Digitale Gewalt“ bei der ZIT: Bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität wird eine Einheit „Digitale Gewalt“ eingerichtet. Die ZIT verfügt nach Angaben des Ministeriums über jahrelange Erfahrung und Wissen. Die neue Einheit soll weiteres Expertenwissen aufbauen, die Staatsanwaltschaften auf den neuen Straftatbestand vorbereiten und Verfahren führen.
- Beauftragte für die Verfolgung von Straftaten mit frauenfeindlichem Hintergrund: Ob online oder offline, Gewalt an Frauen ist vielschichtig und betrifft unterschiedliche Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Dementsprechend brauche es einen ganzheitlichen Ansatz. Die Funktion der „Beauftragten für die Verfolgung von Straftaten mit Catcalling-Hintergrund“ wird daher zu einer „Beauftragten für die Verfolgung von Straftaten mit frauenfeindlichem Hintergrund“ erweitert, damit sie als erste Ansprechperson für sämtliche Bereiche für die Staatsanwaltschaften fungieren kann.
- Notwendigen Wissensaustausch innerhalb der Staatsanwaltschaften organisieren und fördern: Mit der neuen Beauftragten und der Einheit „Digitale Gewalt“ wird die Expertise bei der Generalstaatsanwaltschaft gestärkt und weiter spezialisiert. Das Wissen soll allen anderen Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt werden. Die Beauftragte und die Einheit werden gemeinsam die Staatsanwaltschaften für das Thema stärker sensibilisieren, sie beraten und als Ansprechperson fungieren.
- IP-Adressdatenspeicherung: Um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können, brauchen die Strafverfolgungsbehörden nach Auffassung des Justizministeriums die IP-Adressdatenspeicherung. Im September 2024 hatte der Bundesrat einem hessischen Gesetzentwurf bereits zugestimmt. Daraufhin hatte die Bundesjustizministerin im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf vorgestellt, den die Landesregierung begrüßt. Er sieht eine Speicherpflicht von IP-Adressen für drei Monate vor. Dieser Gesetzentwurf müsse nun endlich kommen, damit die Strafverfolgungsbehörden auch Deepfakes und ähnliche Delikte schneller und besser ahnden können.
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