KORBACH. Wie die Kriminalpolizei gegenüber 112-Magazin mitteilt, wurden der Polizei in den vergangenen Tagen einige wenige Fälle gemeldet, bei denen der Verdacht auf illegale Spendensammlungen bestand – hauptsächlich auf Parkplätzen von Supermärkten.
Tipps der Polizei vor Spendenbetrug
Wer mit einem Beitrag gemeinnützige Projekte und Organisationen unterstützt, wünscht sich, dass die Spende auch wirksam wird. Wer die Hinweise der Polizei beachtet, kann richtig spenden und sich vor Betrug schützen.
Beim Spenden gilt, was in vielen Lebensbereichen richtig ist:
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Übergeben Sie Geld nie an unbekannte Personen. Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die Sie persönlich kennen.
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Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – weder beim Spenden noch in anderen Situationen. Sie müssen forsches oder gar bedrohliches Verhalten, z. B. durch Spendensammler an der Haustür, nicht tolerieren. Informieren Sie bei aggressivem Vorgehen die Polizei unter der Telefonnummer 110.
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Besonders emotionale Appelle und angstmachende Botschaften seitens der Spendeneintreiber sollten Sie misstrauisch machen. Solches Verhalten ist typisch für unseriöse Organisationen.
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Betrügerisches Verhalten bei Haus- und Straßensammlungen kann im Wege der Strafverfolgung sanktioniert werden. Gegen Sammlungen, die gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, kann nach Polizeirecht eingeschritten werden.
Weitere Hinweise
Auskünfte und Bewertungen zu spenden suchenden Organisationen gibt das „Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen“ (DZI), 14195 Berlin, Bernadottestraße 94. Das DZI dokumentiert in seinem Archiv zahlreiche Spendenorganisationen des sozialen, insbesondere des humanitär-karitativen Bereichs. Auf der Internetseite des DZI findet man ausführliche Informationen zum Thema „Spendensammlungen“.
Weitere Informationsmöglichkeiten bietet auch der „Deutsche Spendenrat e. V.“.
Die Durchführung von Sammlungen bedarf in Hessen keiner Erlaubnis (Quelle: https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8968671).
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