WALDECK-FRANKENBERG. Seit Oktober 2024 dürfen Autofahrer nur noch Winterreifen fahren, die mit einem Symbol aus einem Berg und einer Schneeflocke versehen sind und auf der Seitenwand des Reifens zu finden ist. Sollten Sie dort nur ein "M+S" vorfinden, ist dieser Reifen seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr zulässig. Das Symbol wurde extra eingeführt und erfüllt die situative Winterreifenpflicht.
Um ganz sicher zu gehen, wenden Sie sich bitte an die Werkstatt Ihres Vertrauens oder an Ihren Reifenhändler. In der Regel gilt, dass Winterreifen von Oktober bis Ostern aufgezogen werden sollten, um sich und andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig in Gefahr zu bringen. Einige Verkehrsteilnehmer halten von dieser Regelung allerdings nicht viel und steuern beim ersten Schnee die Reifenhändler oder Kfz-Werkstätten an. Dort kommt es dann zu stundenlangen Wartezeiten.
Mindestprofiltiefe:
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe für Winterreifen beträgt 1,6 Millimeter, jedoch wird von Experten wie dem ADAC eine Mindestprofiltiefe von mindestens 4 Millimetern dringend empfohlen, da bei 1,6 mm die Haftung stark reduziert ist und der Bremsweg erheblich verlängert wird. Sie können die Profiltiefe einfach mit einem 2-Euro-Stück überprüfen: Wenn der silberne Rand des 2-Euro-Stücks (4 mm breit) in der Profilrille nicht mehr zu sehen ist, ist die Profiltiefe ausreichend
Sommerreifen:
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen. Darüber hinaus erhält der Halter des Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid und bekommt Post aus Flensburg, beschreibt der ADAC die Situation nach einem Unfall.
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