GIEßEN. Zoll überprüft in Hessen die Einhaltung des Mindestlohns. Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Gestern (17. Oktober) haben 100 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen in Nord-, Ost- und Mittelhessen an einer bundesweiten Schwerpunktaktion zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns teilgenommen. Sie wurden dabei von den örtlichen Finanzämtern und Jobcentern unterstützt.
Insgesamt wurden 88 Arbeitgeber kontrolliert, und über 270 Arbeitnehmer wurden zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Prüfungen fanden in verschiedenen Branchen statt, darunter Wäschereien, Friseursalons, Kosmetikstudios und Gastronomiebetriebe.
Es wurde nicht nur überprüft, ob der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro gezahlt wird, sondern auch, ob die vorgeschriebenen Aufzeichnungen durch die Arbeitgeber ordnungsgemäß geführt werden. „In acht Fällen wurden erste Hinweise auf Verstöße festgestellt. Diese müssen nun weiter aufgeklärt werden“, so Stephanie Auerswald, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Gießen. „Die vor Ort erhobenen Daten werden jetzt im Nachgang mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen“, fügte sie hinzu.
Unregelmäßigkeiten bei Arbeitsgenehmigungen:
Im Bezirk Gießen wurden zwei Vietnamesinnen im Alter von 19 und 34 Jahren in einem Nagelstudio ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen angetroffen. Auch im Lahn-Dill-Kreis mussten zwei Georgier im Alter von 22 und 24 Jahren ihre Arbeit in einem Barbershop aufgrund fehlender Arbeitsgenehmigungen beenden. (ots/r)
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