Geschäftsmodell „Schwarzarbeit“ endet mit hohen Freiheitsstrafen

Dienstag, 24. September 2024 10:58 geschrieben von  Christopher Rohde
Schwarzarbeit ist kein gutes Geschäftsmodell. Schwarzarbeit ist kein gutes Geschäftsmodell. Pressefoto: Zoll

HESSEN. Nach langwierigen Ermittlungen der ehemaligen Sonderkommission Rhein-Main des Hauptzollamtes Gießen wegen organisierter Schwarzarbeit erging durch das Landgericht Frankfurt am Main ein deutliches Urteil gegen die Angeklagten.

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 55 Fällen, des Betrugs in 50 Fällen und der Steuerhinterziehung in 56 Fällen wurden ein 58-jähriger Türke zu sechs Jahren und neun Monaten, ein 45-jähriger Serbe zu sechs Jahren und acht Monaten, ein 49-jähriger Serbe und ein 51-jähriger Grieche zu je zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus wurde die Einziehung von rund 2,6 Millionen Euro angeordnet.

Die geständigen Geschäftsleute betrieben gemeinsam über Jahre hinweg einen Schwarzarbeiterring im Baugewerbe. Der durch die Bande verursachte Gesamtschaden für den Fiskus beträgt rund 17 Millionen Euro. Auf die Schliche kam der Zoll den Verurteilten durch Geldwäscheverdachtsanzeigen der Financial Intelligence Unit (FIU - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen). Es fiel auf, dass immer wieder hohe Bargeldentnahmen im zeitlichen Zusammenhang mit überwiesenen Rechnungen der Baufirma des 58-jährigen Türken standen.

Auch tauchten die Verurteilten im Rahmen von Ermittlungen des Bundeskriminalamts gegen Nutzer von Krypto-Handys auf. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bündelte die Erkenntnisse und beauftragte die ehemalige Sonderkommission Rhein-Main des Zolls daraufhin mit den weiteren Ermittlungen. Unter dem Decknamen „Medusa“ wurden die Verurteilten dann im Juni 2022 verhaftet und bei vielzähligen Durchsuchungen umfangreiches Beweismaterial sowie 450.000 Euro Bargeld, Gold und Diamanten sichergestellt.

Anhand der vorangegangenen Erkenntnisse sowie monatelanger Auswertung des Beweismaterials gelang es den Ermittlern des Zolls nicht nur die Machenschaften der Verurteilten aufzudecken, sondern auch deren Netzwerk von Scheinfirmen zu zerschlagen. So hatte die Bande über mehrere Jahre Arbeitnehmer beschäftigt, die sie lediglich geringfügig oder gar nicht zur Soziallversicherung anmeldete und schwarz entlohnte. Die ausgezahlten Schwarzlöhne generierten die Verurteilten mit fingierten Zahlungen von Scheinrechnungen für nicht erbrachte Bauleistungen. Hierzu bediente sich der 58-jährige Türke eines gut aufgebauten Netzwerks vonS cheinfirmen des 45-jährigen Serben. Die Verurteilten wollten so Personalkosten senken, um am Markt günstigere Bauleistungen anbieten zu können und sich somit einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die umfangreichen Ermittlungserkenntnisse und Beweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten nun zu geständigen Einlassungen und zu den beachtlichen Freiheitsstrafen. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 24. September 2024 11:53

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