WALDECK-FRANKENBERG. In den letzten Tagen kam es zu zwei Fällen von Heckenbränden im Landkreis Waldeck-Frankenberg, bei denen glücklicherweise keine Personen verletzt wurden und keine größeren Schäden entstanden. Beide Brände wurden durch unsachgemäßen Umgang mit Abflammgeräten verursacht. Aus diesem Anlass empfiehlt die Polizei, beim Einsatz solcher Geräte bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Am Mittwoch, dem 24. Jul, gegen 14.30 Uhr meldete ein Zeuge einen Heckenbrand in Hatzfeld und berichtete, dass auch das Carport bereits brennen sollte. Die alarmierte Feuerwehr musste jedoch nicht mehr eingreifen. Eine brennende Hecke war bereits durch den Verursacher gelöscht worden, und das Carport hatte nicht gebrannt. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei Frankenberg hatte ein Hausbesitzer Unkraut auf seiner Hofeinfahrt abgeflämmt. Dabei hatte sich vermutlich durch Funkenflug die Hecke seines Nachbarn entzündet, was einen Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro verursachte.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich am Donnerstag, dem 25. Juli, gegen 18.30 Uhr in Rosenthal-Roda. Auch hier hatte ein Hausbesitzer seine Hofeinfahrt von Unkraut befreien wollen und dazu ein Abflammgerät eingesetzt. Durch Funkenflug entzündete sich seine Hecke, die auf einer Länge von etwa zehn Metern brannte. Der Eigentümer konnte mit Hilfe der Feuerwehren aus Rosenthal und Roda das Feuer löschen. Auch hier entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Der Verursacher wurde vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht, wo er nach der Untersuchung unverletzt entlassen werden konnte.
Brände nach dem Abflammen von Unkraut: Leider keine Einzelfälle!
Viele Grundstückseigentümer nutzen Abflammgeräte, um ungeliebte Pflanzen auf dem Hof, der Terrasse oder im Garten zu entfernen. Oft muss die Feuerwehr zu Hilfe eilen und die Polizei Ermittlungen aufnehmen. Nicht selten können auch Carports oder ganze Häuser in Mitleidenschaft gezogen und sogar Menschenleben in Gefahr gebracht werden.
Neben der Schadensregulierung und der Zahlung der Einsatzkosten der Feuerwehr können sich fahrlässige Verhaltensweisen auch strafrechtlich auswirken.
Das Abflammen von Unkraut ist grundsätzlich nicht verboten. Der richtige Umgang mit dem Gerät ist jedoch erforderlich, um Gefahren zu vermeiden.
Tipps Ihrer Polizei:
- Lesen Sie die Bedienungsanleitung und halten Sie sich an die Vorgaben des Herstellers.
- Setzen Sie das Gerät nur ein, wenn es windstill ist, um Funkenflug zu vermeiden und die Kontrolle über das Gerät zu behalten.
- Verzichten Sie bei langanhaltender Trockenheit auf den Einsatz eines Abflammgerätes, da die Gefahr der Ausdehnung auf ungewünschte Flächen zu groß ist.
- Säubern Sie Oberflächen vor dem Abflämmen von Unrat, trockenen Blättern und Zweigen.
- Bringen Sie Kinder und Haustiere in sichere Entfernung, um ein plötzliches Laufen in den Gefahrenbereich zu verhindern.
- Tragen Sie geeignete Arbeitskleidung, mit der Sie selbst bestmöglich geschützt sind.
- Verzichten Sie beim Betrieb der Gasflasche auf das Rauchen und andere offene Feuerquellen.
- Bewahren Sie die Gasflaschen unzugänglich für Kinder auf und achten Sie darauf, dass kein Gas austreten kann. Die Flaschen sollten in gut durchlüfteten Räumen lagern und vor Sonneneinstrahlung geschützt sein.
- Legen Sie einen Wasserschlauch, einen gefüllten Wassereimer, eine Gießkanne oder einen Feuerlöscher bereit.
(ots/r)