Twiste: Geschwindigkeit, Nachtfahrverbot, Sozialvorschriften und Gefahrguttransporte kontrolliert

Mittwoch, 08. Dezember 2021 14:15 geschrieben von  Christopher Rohde
Polizeibeamte haben in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember Kontrollen an der Bundesstraße 252 in Twiste durchgeführt. Polizeibeamte haben in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember Kontrollen an der Bundesstraße 252 in Twiste durchgeführt. Symbolbild: 112-magazin.de

TWISTE. Von Montagabend bis Dienstmorgen führten Beamte der Polizeistation Bad Arolsen und der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Nordhessen Kontrollen an der Bundesstraße 252 in Twiste durch. Insgesamt hielten die Polizisten 22 Fahrzeuge an - dabei gab es einiges zu ahnden.

Bei den Geschwindigkeitskontrollen mit einem Laserhandmessgerät stellten sie vier Fahrer fest, die sich nicht an die zwischen 22 und 6 Uhr erlaubten 30 km/h hielten. Drei kamen mit einem Verwarngeld davon. Ein Fahrer wurde mit 54 km/h gemessen und muss daher mit einem Bußgeld in Höhe von 115 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Vier Lastkraftwagenfahrer missachteten das nächtliche Durchfahrtsverbot müssen daher mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen.

Die Polizisten kotrollierten fünf Gefahrguttransporter. Einem davon mussten sie die Weiterfahrt untersagen, da die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war. Ein Lkw-Fahrer hielt sich nicht an die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten. Die Polizeibeamten leiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, den Fahrer dürfte ein Bußgeld im dreistelligen Bereich erwarten.

Besonders auffällig waren zwei Männer im Lastkraftwagen einer Spedition - bei der Kontrolle stellten die Polizisten fest, dass der Lkw-Fahrer die Fahrerkarte seines Beifahrers eingelegt hatte. Der Fahrer hatte seine Lenkzeit auf seiner Fahrerkarte schon erreicht, er war bereits den ganzen Tag gefahren. Der ausländische Beifahrer war als Tourist in Deutschland und durfte daher keine Arbeit aufnehmen. Bei den weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass der Lkw über Wochen ohne vorgeschriebene Fahrerkarte gefahren wurde. Den beiden Männern mussten die Polizisten die Weiterfahrt untersagen. Sie leiteten zudem Strafverfahren wegen illegaler Beschäftigung gegen den Beifahrer und die Firma und wegen Fälschung beweiserheblicher Daten gegen den Lkw-Fahrer sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Spedition ein. (ots/r)

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Zuletzt bearbeitet am Mittwoch, 08. Dezember 2021 14:30

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