VOLKMARSEN. Für einen 19-Jährigen aus Herbsen dürfte die Fahrt mit einem nicht zugelassenen Quad Konsequenzen haben. Nach einem selbstverschuldeten Unfall wird dem 19-Jährigen vorgeworfen, ein Fahrzeug geführt zu haben, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen - darüber hinaus ist das Quad nicht zugelassen.
Zugetragen hatte sich der Unfall am Sonntag gegen 18 Uhr in der Ortslage von Herbsen, wie Zeugen gegenüber 112-magazin.de zu berichten wussten. Zum angegeben Zeitpunkt war der Heranwachsende mit einem Quad auf der Straße "Über den Gärten" unterwegs und bog nach rechts in die Straße "Zum Hellenberg" ein. Dabei geriet das Quad außer Kontrolle. Der 19-Jährige prallte frontal in einen Gartenzaun in Höhe der Hausnummer 18. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, setzte der Unfallverursacher seine Fahrt fort.
Im Rahmen der polizeilichen Fahndung konnte der junge Mann von Beamten der Polizeistation Bad Arolsen ermittelt werden. Neben der Sachbeschädigung, für die keine Versicherung aufkommen wird, muss sich der Fahrer nun wegen einer Verkehrsunfallflucht verantworten. Darüber hinaus wird dem 19-Jährigen vorgeworfen, ein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz geführt zu haben. Auch ein Steuervergehen steht im Raum, da das Fahrzeug keine Zulassung hatte. Zu guter Letzt mussten die Beamten eine Anzeige wegen Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis anfertigen.
Link: Unfallstandort Herbsen am 17. Oktober 2021.
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