Drückjagdsaison beginnt - Brauchbare Jagdhunde sind Pflicht

Donnerstag, 14. Oktober 2021 16:13 geschrieben von  Christopher Rohde
Nur brauchbare Hunde dürfen zu Zwecken der Jagdausübung herangezogen werden. Das Bild zeigt eine Wachtelhündin bei der Nachsuche auf ein Wildschwein. Nur brauchbare Hunde dürfen zu Zwecken der Jagdausübung herangezogen werden. Das Bild zeigt eine Wachtelhündin bei der Nachsuche auf ein Wildschwein. Foto: 112-magazin

WALDECK-FRANKENBERG. Auch in diesem Jahr werden im Landkreis Waldeck-Frankenberg Drückjagden auf Schalenwild durchgeführt - diese Jagdart soll den Wildbestand regulieren, um Verbissschäden an Forstpflanzen zu minimieren und Verkehrsunfälle mit wechselndem Wild auf Straßen reduzieren.

Damit dem Wild bei der Jagdausübung kein unnötiges Leid zugefügt werden muss, ist der Jagdausübungsberechtige verpflichtet brauchbare und geeignete Hunde auch auf Drückjagden einzusetzen. Kommt er dieser gesetzlichen Forderung nicht nach, macht er sich strafbar. Im vorliegenden Fall musste der Jäger und Beständer seinen Jagdschein abgeben.

Was war geschehen?

Mit sofortiger Wirkung wurde einem Mann aus Schleswig-Holstein im November 2020 der Jagdschein entzogen. Vorgeworfen wurde dem Jagdausübungsberechtigten, dass er während einer Treibjagd als Jagdleiter keine brauchbaren Hunde verwendet hat, mit der Folge, dass  ein angeschossenes Tier gar nicht mehr zur Strecke kam und ein weiteres, beschossenes Tier, erst am nächsten Tag von seinen Leiden erlöst werden konnte. Gegen den Bescheid der Behörde erhob der Jäger Widerspruch und beantragte beim Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein Eilrechtsschutz.

Das Urteil

Die mitgeführten Jagdhunde hatten keine Brauchbarkeitsprüfung absolviert und hätten somit nicht bei der Jagd eingesetzt werden dürfen, entschied das Verwaltungsgericht (Az.: 22.12.20-7B11/20) Schleswig-Holstein. Weiterhin stellte das Verwaltungsgericht fest, dass nur Hunde eingesetzt werden dürfen, die eine Brauchbarkeitsprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung bestanden haben. Die Entziehung des Jagdscheins sei daher geboten, entschieden die Richter.

Forstämter gehen mit gutem Beispiel voran

Bereits seit einigen Jahren weisen die Forstämter in Hessen und Thüringen darauf hin, dass nur brauchbare Hunde zu den Bewegungsjagden zugelassen werden. Die entsprechenden Papiere müssen die Hundeführer den Forstämtern bereits vor Jagdbeginn zusenden. Dies sollte Schule machen, denn bei privaten Gesellschaftsjagden, die nicht professionell abgehalten werden, sieht man immer wieder Hunde, die zwar wildern, aber nicht jagen. Auch Schießnachweise werden von den Forstämtern verlangt, damit es erst gar nicht zu Nachsuchen kommt.

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Zuletzt bearbeitet am Dienstag, 19. Oktober 2021 10:27

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