EDERSEE. Die Polizei hat am Edersee weiterhin Fahrer im Visier, die durch ihr Verhalten im Straßenverkehr andere belästigen oder sogar gefährden. Seit Beginn der Saison führt die Polizei Schwerpunktkontrollen gegen Raser und sogenannte "Autoposer" durch - nicht zuletzt wegen anhaltender Beschwerden aus der Bevölkerung.
Mitte Mai hat zudem eine spezielle Arbeitsgruppe (die sogenannte "AG Poser") ihre Arbeit in Nordhessen aufgenommen und geht mit fachkundigen Beamten gezielt gegen solche Verkehrsdelikte vor.
Am 14. August haben Beamte der Verkehrsinspektion Kassel, der AG Poser und Beamte aus Waldeck-Frankenberg bei Kontrollen am Edersee erneut sechs verkehrsuntaugliche Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen und gegen mehrere Fahrer Anzeigen wegen verschiedener Verkehrsverstöße eingeleitet. Insgesamt überprüften die Verkehrspolizisten an dem Freitag 167 Fahrzeuge, wovon 140 Motorräder waren. Bei fünf Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis untersagt. Ein Pkw wurde sichergestellt und ein Gutachter beauftragt. Dabei handelte es sich um das 100. sichergestellte Fahrzeug der AG Poser.
Zudem zeigten sie acht Fahrer wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen an, davon waren vier mit einem Motorrad unterwegs.
Roller mit 105 km/h gemessen
Auch ein Roller fuhr in die Kontrollstelle. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um einen Roller mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h handelte. Als die Beamten ihn auf den Rollenprüfstand überprüften, wurde eine Höchstgeschwindigkeit von 105 km/h festgestellt. Der Fahrer muss sich nun wegen mehrerer Verkehrsdelikte verantworten, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Corvette mit veränderter Auspuffanlage viel zu laut
Bei der Schallmessung eines Sportwagens "Corvette" wurde ein deutlich zu hoher Wert von 120 Dezibel gemessen. Zulässig wären für diesen Wagen höchstens 90 Dezibel. Neben einem Bußgeldverfahren bekommt die Zulassungsstelle eine Nachricht über den Verstoß. Zudem wird der Halter die Gesamtkosten in vierstelliger Höhe für Gutachten, Abschleppmaßnahme, Neuteile, TÜV-Abnahme und Zulassung tragen müssen.
Insgesamt führten die Beamten neun Lautstärkemessungen bei Fahrzeugen durch. Sechs mal fielen diese Messungen positiv aus. Zwei weitere Kradfahrer müssen sich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten, da sie nur Kräder bis 35 kW führen durften - die Leistung ihrer Kräder lag aber darüber.
Alkohol oder Drogen konnten bei keinem der kontrollierten Fahrer festgestellt werden. (ots/r)
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