KORBACH. Nachdem im Juli die Mitarbeiterin einer Firma in Korbach 760,52 Euro an den Handelsregister-Veröffentlichungsdienst überwiesen hatte, tauchen vermehrt Anschreiben dieser Art in den Briefkästen von Unternehmen auf. Mit Zahlungsfristen von fünf Werktagen üben Gauner Druck auf Unternehmer und Beschäftigte aus. Im vorliegenden Fall war ein Unternehmer-Ehepaar in Urlaub geflogen, die Mitarbeiterin konnte ihren Chef nicht erreichen und überwies den Betrag von 760,52 Euro an die HRG GmbH. Wie sich später herausstellen sollte war diese Entscheidung falsch, das Geld ist unwiederbringlich weg.
Wer sich allerdings genauer mit dem Anschreiben befasst, wird schnell erkennen, dass das Schreiben erhebliche Rechtschreibfehler ausweist. Besonders auffallend bei dieser Offerte ist, dass die Adresse des Anbieters auf dem Angebotsformular fehlt. Nur die Internetadresse www.hgronline.de erscheint im Fließtext. Auf dieser Internetseite fehlt allerdings auch das Impressum.
In dem uns vorliegenden Überweisungsträger ist ein Betrag von 760,52 Euro voreingestellt, ebenso wird mit einem Kassenzeichen der Eindruck erweckt, es handelt sich bei der Offerte um ein offizielles Anschreiben einer Behörde. Die Polizei spricht bei derartigem Vorgehen von Offertenschwindel.
Warnung: Es wird ausdrücklich davor gewarnt, einen
wie im Bild gezeigten Überweisungsträger auszufüllen und die Zahlung zu
tätigen, da ansonsten ein Vertrag mit dem Unternehmen zustande kommt. Das Amtsgericht Korbach weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Abrechnungen des Registergerichts Korbach für Handelsregistereintragungen ausschließlich über das Amtsgericht Korbach erfolgen.
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