VOLKMARSEN. Am Sonntagabend kontrollierte eine Zivilstreife der Polizei einen Rollerfahrer in der Arolser Straße an einer Tankstelle. Bei der Kontrolle stellte sich schnell heraus, dass der 18-jährige Volkmarser unter dem Einfluss von Drogen stand. Zudem hatte er für den Roller nicht die erforderliche Fahrerlaubnis, so dass er sein Zweirad stehen lassen musste. Demnächst muss er sich wegen des Drogendeliktes und der Verkehrsverstöße vor Gericht verantworten.
Der neue Bußgeldkatlog 2016 sieht folgende Strafen bei Drogenkonsum im Straßenverkehr vor: Lesen
Anzeige: