FLECHTDORF. Nachdem im Juni 2015 ein Rehkitz bei Mäharbeiten einer landwirtschaftlich genutzten Wiese zwischen Flechtdorf und Adorf schwer verletzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Kassel das Verfahren gegen den Landwirt nun eingestellt.
Der Landwirt aus Flechtdorf wurde im Juni 2015 des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt, da der Verdacht bestand, dieser habe ein Kitz bei Mäharbeiten verletzt und sich anschließend nicht um das Tier gekümmert. Das Strafverfahren (Aktenzeichen 1616 Js 22518/15) wurde nun eingestellt, da der Angeklagte sämtliche Punkte der Klage bestritt und nicht eindeutig festgestellt werden konnte, wer die schweren Verletzungen des Tieres zu Verschulden hatte. Es kamen mehrere Personen in Frage, die für den Landwirt gelegentlich Arbeiten durchführen, wodurch der Tatverdacht gegen den Beklagten nicht hinreichend begründet werden konnte. Wer das Kitz mit dem Mähwerk so stark verletzt hatte, konnte von der Polizei nicht ermittelt werden.
112-magazin.de berichtete am 05.Juni 2015 über den Vorfall.
Link: Diemelsee: Rehkitz durch Mähwerk schwer verletzt.
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