Schrottsammler mit Schrotthaufen

Freitag, 19. August 2011 21:40 geschrieben von  ots/pfa

KASSEL. Da war der Name Programm: Schrottsammler sind selbst mit einem absoluten Schrotthaufen unterwegs gewesen. Beamte der Verkehrsinspektion Kassel stoppten am Freitag einen sogenannten Schrott-Lkw auf der Wolfhager Straße. Den Polizisten fiel der Lkw auf, da er - ohne überladen gewesen zu sein - mit dem Heck bedrohlich nah über der Fahrbahn hing. Zudem spielte die Beleuchtung verrückt, nachdem der Fahrer einen Bremsversuch unternahm, so weit das eben mit dieser, wie sich später herausstellte, desolaten Bremsanlagen überhaupt möglich war. Die Beamten stoppten den stadteinwärts fahrenden Kleinlaster, beorderten ihn anschließend auf das Gelände der Berufsfeuerwehr und warfen einen genaueren Blick auf beziehungsweise unter das Schrottfahrzeug. Dabei bot sich ein katastrophaler Blick.

Nicht nur der Tank war mit einfachem Draht an der Karosserie befestigt, sondern insbesondere der gesamte Hauptrahmen war gefährlich durchgerostet. Die Räder waren nicht nur abgefahren, sondern auch mit falschen Schrauben an den Achsen montiert. Zudem war die komplette Elektrik defekt. Ein weiteres trauriges Highlight der Überprüfung war die Bremsanlage des in 1991 zugelassenen Lasters. Die vordere Bremse zeigte eine unzureichende Bremswirkung, die hintere funktionierte überhaupt nicht. Zu allem Überfluss war der geladene Metallschrott unzureichend gesichert. Bei einem wegen der desolaten Bremsanlage leicht möglichen Auffahrunfall hätte die Ladung "gefährlich gegen das Führerhaus krachen können", wie Polizeisprecher Torsten Werner sagte.

Eine weitere Benutzung des Fahrzeugs wurde dem Fahrer untersagt und die Kennzeichen wurden sichergestellt. Zudem wurde ein Sachverständiger zur Begutachtung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs hinzugezogen. Den Fahrer, der zugleich Halter des Kleintransporters ist, erwartet nun ein Bußgeld und Punkte in Flensburg wegen mangelnder Ladungssicherung und dem Betrieb eines Fahrzeuges trotz erheblicher Mängel. Auch die Kosten des Gutachtens werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

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