Mitschüler mit Soft-Air-MP beschossen

Freitag, 19. August 2011 21:42 geschrieben von  Migration

HOMBERG. Ein 13-Jähriger hat im Nachbarkreis mit einer Soft-Air-Waffe zwei Mitschüler beschossen. Nach Angaben der Polizei brachte der 13-jährige Schüler im Schwalm-Eder-Kreis eine originalgetreue Nachbildung einer Maschinenpistole (MP5) mit zur Schule. Wie sich herausstellte, handelt es sich um eine Soft-Air Waffe. Aus der Waffe werden kleine Plastikkugeln mit Luftdruck verschossen. Zwei Schülern hatte der 13-jährige zuvor mit der Waffe auf die Beine geschossen, so dass sie Blutergüsse davontrugen.

Als die Schulleitung von dem Fall erfuhr, nahm sie den Jungen aus der Klasse, informierte die Mutter und bat sie, zur Schule zu kommen. Außerdem wurde die Polizei hinzugezogen. Die Soft-Air Waffe wurde sichergestellt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Jungen eingeleitet. Die Polizei führte zudem "ein intensives Gespräch" mit dem Jungen, um ihm das Fehlverhalten deutlich zu machen. Das Jugendamt soll laut Polizeisprecher Reinhard Giesa unterrichtet werden.

Nach dem aktuellen Waffenrecht handelt es sich bei vorliegenden Soft-Air Maschinenpistole um eine sogenannte Anscheinswaffe. Das Führen von Anscheinswaffen ist in der Öffentlichkeit verboten. Ein Verstoß gegen dieses Führungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Anscheinswaffen führen zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung oder auch bei Sicherheitskräften, insbesondere im Einsatzfall. Denn diese Waffen wirken täuschend echt und eine Unterscheidung, ob es sich um eine scharfe Waffe oder eine Spielzeugwaffe handelt ist auf Distanz nicht möglich.

Neustes 112-Video

Werbeprospekte

Anzeige
Anzeige