WALDECK-FRANKENBERG. Die Polizei kündigte für den 1. Mai gemeinsame Kontrollen mit den Ordnungsämtern der Gemeinden und Städte an: Insbesondere die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen soll dabei überprüft und sichergestellt werden.
Zu den Schwerpunkten gehören zum Beispiel die Veranstaltungen an der "Chaotenwiese" am Twistesee, an der Strandbar in Rehbach am Edersee, an der Liegewiese auf Scheid, am Sportplatz in Nieder-Ense sowie in den Ederauen von Frankenberg nach Dodenau. Aber auch an anderen Veranstaltungsorten und Treffpunkten ist mit der Präsenz der Ordnungshüter jederzeit zu rechnen. Das kündigte am Mittwoch die Sprecherin der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg, Michaela Urban.
Die Erfahrungen in den vergangenen Jahren hätten gezeigt, dass es bei steigendem Alkoholkonsum zu körperlichen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten kommen könne. Dieser Entwicklung trage die Polizei Rechnung und werde insbesondere auf jugendschutzrechtliche Belange achten, hieß es. Hochprozentiger Alkohol werde bei Jugendlichen nicht geduldet. Aufklärende Gespräche über übermäßigen Alkoholkonsum stünden zwar im Vordergrund, aber Verstöße würden entsprechend konsequent geahndet.
Die Polizei weist dabei noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gilt in der Öffentlichkeit ein absolutes Alkoholverbot. Ab 16 Jahren ist der Genuss "leichter" Alkoholika wie Sekt, Wein und Bier erlaubt, nicht aber der Verzehr von hochprozentigen Getränken wie Schnaps oder Wodka. Diese Getränke sind für unter 18-Jährige ausdrücklich "tabu". Auch das Rauchverbot gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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