HAINA/EDERTAL. Die wegen Mordes an ihrem Baby zu lebenslanger Haft verurteilte Stefanie Laborenz (34) ist auf der Flucht.
Die Frau erschien acht Monate nach ihrer Verurteilung nicht zum Haftantritt in der JVA Frankfurt-Preungesheim - dort hätte sie am 12. Oktober ihre lebenslange Haftstrafe antreten müssen. Die nordhessische Polizei fahndet nun mit Bild nach Stefanie Laborenz. Die 34-Jährige, zuletzt in Edertal wohnhaft, war vom Landgericht Kassel wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Gerichtssaal brach sie zusammen, kam per Rettungswagen in eine Klinik.
Zunächst war die Frau in erster Instanz zu einer achtmonatigen Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung ihres Babys verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die Mordmerkmale erfüllt gesehen und lebenslange Haft gefordert hatte, ging unmittelbar in Revision. Dem gab der Bundesgerichtshof statt, woraufhin das Verfahren neu aufgerollt wurde.
Die erste große Strafkammer des Kasseler Landgerichts verurteilte die Frau schließlich am 12. Februar diesen Jahres in zweiter Instanz zu lebenslanger Haft - nach Ansicht der Kammer hatte die damals 31-Jährige im Oktober 2007 ihren neugeborenen Sohn Karl ermordert, weil ein Baby der weiteren Lebensplanung der Frau im Wege stand. Die Frau, die mit einem Landwirt aus Haina (Kloster) zusammenlebte und ohne dessen Wissen ein Kind von ihm erwartete, wollte nach Ansicht der Ankläger lieber ihren Hobbys wie Jagd und Hundezucht nachgehen.
Richter: "Keine Fluchtgefahr"
Die Staatsanwaltschaft hatte im Feburar Haftbefehl beantragt, wie Oberstaatsanwalt Hans-Manfred Jung am Montag auf Anfrage bestätigte. Das Gericht lehnte den Erlass eines Haftbefehls aber ab - weil nach Ansicht der Richter keine Fluchtgefahr bestand.
Jung bestätigte am Montag zudem, dass die Verurteilte untergetaucht sei. "Sie ist der Ladung zum Haftantritt nicht gefolgt", sagte der Sprecher der Kasseler Anklagebehörde. Derzeit habe man keinen Hinweis auf den Aufenthaltsort der Frau. Die Polizei fahnde nach ihr. Eine Sprecherin des hessischen Justizministerium sagte auf Anfrage, man gebe keine Stellungnahme dazu ab, warum die Richter dem Antrag auf Haftbefehl nicht folgten. "Aus Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit äußern wir uns nicht zu der Entscheidung". Die Sprecherin verwies aber darauf, dass das Urteil nicht sofort mit der Verkündung im Februar rechtskräftig geworden sei. Nach Revision durch die Verteidigung wurde der Richterspruch erst durch eine BGH-Entscheidung im September bestätigt und somit rechtskräftig.
Totes Baby im Kofferraum
Der Fall hatte im Oktober 2007 überregional für Aufsehen gesorgt: Stefanie Laborenz hatte sich unter falschem Namen zur Entbindung in eine Fritzlarer Klinik begeben. Am Tag darauf verschwand die Frau mit dem Neugeborenen aus der Klinik - mit einem Bild aus der Überwachungskamera fahndete die Polizei nach der Mutter und machte sie schließlich bei den Eltern in Edertal ausfindig. Das tote Baby lag im Kofferraum des von der Frau genutzten Wagens. Die nun erneut Flüchtige beteuerte vor Gericht stets ihre Unschuld und erklärte, der Tod des Jungen sei ein Unfall gewesen. Sie habe den schreienden Säugling beruhigen wollen und dabei so fest an sich gedrückt, dass er starb. Dies sah die Staatsanwaltschaft anders.
Hinweise auf den Aufenthaltsort der Gesuchten nimmt das Polizeipräsidium Nordhessen unter der Telefonnummer 0561/9100 oder jede andere Polizeidienststelle unter der jeweiligen Amtsleitung oder unter der 110 entgegen.