KORBACH/HOF. Nach einem Schuldspruch vor dem Korbacher Amtsgericht ist derselbe "Kandidat" in Hof vom dortigen Gericht erneut verurteilt worden. Der als Wiederholungstäter geltende Litauer sitzt nun in Haft.
Anfang November hatte das Korbacher Schöffengericht einen ersten Schuldspruch nach einem "Schockanruf" verhängt. Unter dem Vorsitz von Richter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling verurteilte das Schöffengericht einen 23-jährigen Litauer wegen Betruges zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.
Der 23-Jährige hatte als Geldabholer von einer älteren russlanddeutschen Frau im Juli des vergangenen Jahres 5000 Euro ergaunert und quittiert. Diese Quittung wurde ihm in der Folge zum Verhängnis. Dank akribischer Spurensuche an dem benutzten Kugelschreiber konnte die Korbacher Kripo DNA-Spuren sichern, die auf die Spur des jungen Litauers führten, der bereits seit fast einem Jahr in der Bayreuther Haftanstalt in Untersuchungshaft sitzt. Deshalb konnte er das Korbacher Amtsgericht nach Urteilsverkündung auch nicht freien Fußes verlassen, sondern wurde wieder in die Bayreuther Haftanstalt überführt.
Dort wartete er auf weitere Verfahren wegen Schockanrufen, die am 15. November zu einer weiteren Verurteilung führten. Dem Umstand, dass dem Landgericht in Hof nun das rechtskräftige Urteil des Korbacher Schöffengerichtes vorlag, führte dazu, dass die Verurteilung höher ausfiel, da der verurteilte Litauer nun als Wiederholungstäter gilt. Wegen sechs weiterer Taten verurteilte ihn das Hofer Schöffengericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.
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