Straßenglätte: Nur ein Unfall - Polizei rät zur Vorsicht

Montag, 17. Februar 2014 06:13 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Die stellenweise Straßenglätte im Landkreis hat am Sonntagabend und in der Nacht zu Montag zu keinen gravierenden Problemen geführt. Auf der Strecke zwischen Bromskirchen und Hallenberg ging auf westfälischer Seite zeitweise nichts mehr.

Dort waren nach Auskunft der Frankenberger Polizei ab etwa 1 Uhr mehrere Fahrzeuge, darunter auch Lastwagen, wegen der Glätte liegen geblieben. Während die Frankenberger Polizei noch am Abend die Straßenmeisterei zum Streuen im Dienstbezirk veranlasst hatte, war auf westfälischer Seite zunächst kein Streudienst unterwegs. Gegen 2 Uhr früh rutschte dann ein Auto in einen auf der B 236 bei Hallenberg stehen gebliebenen Lkw. Verletzt wurde niemand. Am Morgen gegen 6.15 Uhr überschlug sich zudem ein Autofahrer auf der Strecke zwischen Hallenberg und Somplar, ebenfalls auf westfälischem Gebiet.

In Waldeck-Frankenberg war es in der Nacht trotz teilweise glatter Straße nur zu einem Unfall gekommen: Als gegen 20 Uhr ein Autofahrer auf der B 253 zwischen Hundsdorf und Löhlbach wegen der winterlichen Straßenverhältnisse seinen Wagen abbremste, fuhr ihm der nachfolgende Fahrer ins Heck. Verletzt wurde dabei aber niemand. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, bei den momentanen Temperaturen vorsichtig zu fahren.

Vereiste Scheiben ausreichend freikratzen
Nicht nur bei der Fahrt selbst, sondern bereits bei den Vorbereitungen dazu sollten die Autofahrer derzeit ein paar Minuten mehr einplanen. So müssen "Laternenparker" die vereiste Scheiben ihrer Fahrzeuge ausreichend freikratzen, um für genügend Sicht zu sorgen. "Zugegeben, eine Arbeit, die häufig kalte Finger mit sich bringt, aber dennoch unvermeidbar ist", sagte ein Polizeisprecher. Bei der Frontscheibe muss den Angaben zufolge mindestens der Scheibenwischerbereich eis- und beschlagfrei sein. "Auf gar keinen Fall ausreichend sind Handteller große Gucklöcher und Sehschlitze".

Das Warmlaufenlassen des Motors, bis die Scheiben frei sind, ist übrigens gesetzlich verboten und schadet zudem dem Motor. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.

{source}
<script type="text/javascript"><!--
google_ad_client = "ca-pub-6679455915258683";
/* 468x60 Unter Artikel Banner */
google_ad_slot = "7735614807";
google_ad_width = 468;
google_ad_height = 60;
//-->
</script>
<script type="text/javascript"
src="http://pagead2.googlesyndication.com/pagead/show_ads.js">
</script>
{/source}

Zuletzt bearbeitet am Montag, 17. Februar 2014 06:57

Neustes 112-Video

Werbeprospekte

Anzeige
Anzeige