LANDKREIS WALDECK-FRANKENBERG. Sonne, Hitze, trockene Böden - wer jetzt in Waldgebieten raucht oder Unkraut in Wohngebieten abflammt, handelt fahrlässig und macht sich strafbar.
Wie Stadtbrandinspektor Karl-Heinz Meyer gegenüber 112-magazin.de am heutigen Dienstag mitteilt, haben die Feuerwehren aus Bad Arolsen und Mengeringhausen zwei Einsätze fahren müssen. Um 15.10 Uhr ertönten die Sirenen in Bad Arolsen und Mengeringhausen. In Höhe des Elli-Marktes am Bahndamm waren 800 m² Gras und Gestrüpp in Brand geraten. Die eingesetzten Wehren konnten das Feuer schnell ablöschen. Wie das Feuer entstanden ist, muss noch ermittelt werden.
Den Klassiker hat ein eifriger Grundstücksbesitzer gegen 9.45 Uhr zum Besten gegeben. In der kleinen Brunnenstraße in Mengeringhausen wurde Unkraut abgeflammt. Dabei geriet ebenfalls Strauchwerk in Brand. Auch hier griff die Feuerwehr beherzt und zügig ein. Größerer Schaden konnte so verhindert werden. Übrigens: Wer beim Abflammen von Unkraut einen Brand verursacht, handelt grob fahrlässig. Die gute Nachricht, den Schaden übernimmt zunächst die Versicherung. Die schlechte Nachricht: Die Versicherung holt sich das Geld beim Verursacher zurück.
Wer Rauchentwicklungen sieht, sollte schnell die Notrufnummer 112 wählen und die Informationen an die Leitstelle in Korbach übermitteln. Bleiben Sie ruhig und geben die fünf bekannten W durch.
Wann ist Feuer oder Rauch gesichtet worden
Wer hat das Feuer bemerkt (Name)
Wie ist das Feuer entstanden (Zigarette weggeworfen)
Wo befindet sich die Feuerstelle (Wald oder Feld, Örtlichkeit)
Was wurde unternommen (eigene Löschversuche gescheitert)
Des Weiteren weist Stadtbrandinspektor Karl-Heinz Meyer darauf hin, in Waldgebieten die Forst- und Rettungswege freizuhalten. Im Falle eines Waldbrandes kommt es auf Sekunden an.
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