Feuerwehrfahrzeuge: Wenn der PKW Führerschein nicht ausreicht

Samstag, 01. April 2017 07:20 geschrieben von  Migration

WALDECK-FRANKENBERG. Wer seinen PKW Führerschein vor dem Jahr 1999 gemacht hat, braucht sich um das Gewicht seines Fahrzeuges im Grunde keine Gedanken zu machen. Die alten Führerscheine der Klasse 3 berechtigen zum Führen von Fahrzeugen bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5t. Im Jahr 1999 wurde diese Regelung durch die Einführung des EU-Führerscheines jedoch novelliert, seitdem ist die zulässige Gesamtmasse auf 3,5t reduziert. Gerade bei Hilfsorganisationen wie Feuerwehr, THW und den Katastrophenschutzzügen kommt es daher immer wieder zu Engpässen bei den Führerscheinen. Die Fahrzeuge dieser Organisationen führen neben einer Besatzung von bis zu neun Personen oft auch eine große Menge an Material und Löschwasser mit sich und überschreiten hierdurch oft die für Klasse B zulässigen 3,5 Tonnen.





Hessische Fahrberechtigungsverordnung


Eigentlich ganz klar, wer Fahrzeuge über 3,5t bewegen möchte, benötigt hierzu mindestens die Führerscheinklasse C1. Die Kommune ist nach § 3 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes als Träger des Brandschutzes für die Aufstellung und die Unterhaltung einer einsatzbereiten Feuerwehr verantwortlich. Hierzu zählt neben der Beschaffung von Fahrzeugen auch die Sicherstellung von ausreichend Personal zum Betreiben der Fahrzeuge und Geräte. Um die Kommunen finanziell zu entlasten, hat der Deutsche Bundestag im Juli 2009 ein Gesetz beschlossen, dass es den Mitgliedern der oben genannten Hilfsorganisation ermöglicht, auf Grundlage einer spezifischen Ausbildung und Prüfung, Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5t zu fahren. Das Land Hessen hat dieses Gesetz in der Hessischen Fahrberechtigungsverordnung konkretisiert und bietet die in der gesamten Bundesrepublik anerkannte Fahrberechtigung seit dem Jahr 2010 an. Die Einsatzkräfte können hierzu wahlweise eine kleine Fahrberechtigung bis 4,75t oder eine große Fahrberechtigung bis 7,5t erlangen.





Zu den Voraussetzungen zählt der mindestens zweijährige Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, ein Auszug aus dem Fahreignungsregister in Flensburg, der nicht mehr als zwei Punkte aufweist, ein einwandfreies Führungszeugnis, ärztliche Untersuchungen, insbesondere ein intensiver Check beim Augenarzt, sowie eine theoretische und praktische Ausbildung mit Abschlussprüfung. Ein besonderes Augenmerk bei der theoretischen Ausbildung liegt neben dem Fahrverhalten von großen und schweren Fahrzeugen auch auf den §§ 35 und 38 StVO, die das Fahren mit Sonder- und Wegerrecht regeln.

Im Gegensatz zur Fahrschule kann jede Kommune bei diesem Modell selbst ihrer Einweiser und Prüfer auswählen, benennen und entsprechend schulen. Die sonst üblichen Fahrschulkosten entfallen hierdurch. Im Landkreis Waldeck-Frankenberg wurden bis heute rund 91 Fahrberechtigungen erteilt, überwiegend für Fahrzeuge bis 7,5t. 





Bei großen Fahrzeugen führt kein Weg an Klasse C vorbei


Fahrzeuge die größer als 7,5t sind, dürfen nur mit einem Führerschein der Klasse C gefahren werden, hier gibt es auch für Hilfsorganisationen keine Ausnahme. Der Trend bei Neubeschaffungen geht trotz allem zu immer größeren Fahrzeugen. Egal ob Feuerwehr oder Katastrophenschutz, überall sind Mitgliederzahlen rückläufig und die Anforderungen an Mensch und Maschine steigen. Eine Möglichkeit mit dieser Entwicklung umzugehen, ist immer mehr moderne und technisch hochversierte Technik auf den Einsatzfahrzeugen zu verlasten. Dies führt dann zwar zu gut ausgerüsteten Fahrzeugen, macht sie aber auch deutlich schwerer.


In Twistetal ist die Problematik bereits spürbar. Das derzeit in Berndorf stationierte LF 8/6 soll zum Jahresende durch ein StLF 20/25 ersetzt werden. Aktuell reicht hier noch die Hessische Fahrberechtigung um das Fahrzeug zu fahren, nach dem Tausch ist dann allerdings die Führerscheinklasse C nötig, um das neue und rund 14,5t schwere Fahrzeug zu bewegen. Bislang war es in Twistetal gang und gebe, dass die Gemeinde den Führerschein Klasse C für Feuerwehrleute bezuschusst, doch das reicht heutzutage nicht mehr aus, mahnt Feuerwehrsachbearbeiter Sebastian Wurst. Der LKW-Führerschein bringt den meist jungen Feuerwehrleuten privat ohne eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer kaum etwas. Wenn die Kameraden dann nur für ihr Hobby noch einen Eigenanteil von fast 2.000 Euro aus der privaten Tasche zahlen sollen, ist es schwer, die Feuerwehrleute entsprechend zu motivieren, so Sebastian Wurst.

Doch damit ist bald Schluss. Wir sind seitens der Feuerwehr auf dieses Problem aufmerksam gemacht worden und haben direkt gehandelt. So werden voraussichtlich ab dem Jahr 2018 zwei komplette LKW-Führerscheine von der Gemeinde finanziert, verkündet Bürgermeister Stefan Dittmann. Hierbei ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Feuerwehrleute sich mit dieser Förderung auch für 10 Jahre verpflichten in der Feuerwehr Twistetal ihren Dienst zu leisten, betont Dittmann abschließend.








Zuletzt bearbeitet am Samstag, 01. April 2017 07:23

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